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Öffentliche Beleuchtung: Stadtrat weist Einsprachen ab

10.07.2017
Gegen die für das Jahr 2016 vom Grossen Gemeinderat beschlossene Abgabe zur Finanzierung der öffentlichen Beleuchtung sind mehr als zehn Einsprachen erhoben worden. Nach eingehender juristischer Prüfung erachtet der Winterthurer Stadtrat die Abgabe als rechtens, weshalb er die Einsprachen abgewiesen hat.

Gegen die für das Jahr 2016 vom Grossen Gemeinderat beschlossene Abgabe zur Finanzierung der öffentlichen Beleuchtung sind mehr als zehn Einsprachen erhoben worden. Nach eingehender juristischer Prüfung erachtet der Winterthurer Stadtrat die Abgabe als rechtens, weshalb er die Einsprachen abgewiesen hat.

Ende 2015 beschloss das Winterthurer Parlament, die öffentliche Beleuchtung künftig über eine sogenannte Abgabe an das Gemeinwesen zu finanzieren, wie dies in anderen Gemeinden auch der Fall ist. Die Abgabe galt vorerst für das Jahr 2016 und sollte jährlich überprüft werden. Mittlerweile hat der Grosse Gemeinderat den Verzicht auf die Abgabe beschlossen. Die Finanzierung erfolgt seit diesem Jahr wieder über die Stadtkasse.

Die Abgabe wurde zusammen mit der Gebühr für die Benutzung des Stromnetzes erhoben. Das Inkasso erfolgte deshalb durch Stadtwerk Winterthur. Etliche Personen waren mit der neuen Abgabe jedoch nicht einverstanden; mehr als zehn haben dagegen Einsprache erhoben. Sie machten im Wesentlichen geltend, dass damit eine neue, zusätzliche Steuer eingeführt worden sei.

Der Stadtrat als erste Beschwerdeinstanz hat die Situation sorgfältig analysiert. Dabei hat er die Abgabe auf ihre Rechtmässigkeit und Konformität mit den kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Bestimmungen überprüft. Er kommt unter dem Strich zum Schluss, dass die rechtlichen Grundlagen für die Abgabe gegeben waren. Alle Einsprachen wurden somit abgewiesen. Die Einsprechenden können gegen diesen Entscheid Rekurs beim Bezirksrat einlegen.

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