Öffentliche Beleuchtung neu als eigene Produktegruppe in der städtischen Finanzberichterstattung
Ab Budget bzw. Rechnung 2021 soll die Öffentliche Beleuchtung mit eigener Produktegruppe im städtischen Finanzbericht geführt werden. Der Stadtrat beantragt daher beim Grossen Gemeinderat einen Nachtrag zur Verordnung über den Finanzhaushalt der Stadt Winterthur.
Es gibt sehr viele gemeinsame Abläufe bei der Stromversorgung und der Öffentlichen Beleuchtung. Dies ist auch der Grund, weshalb die Öffentliche Beleuchtung organisatorisch bei Stadtwerk Winterthur angesiedelt ist und wieso Stadtwerk Winterthur im Auftrag der Stadt Winterthur den Bereich führt. Was die Finanzierung betrifft, hat der Bezirksrat entschieden, dass die Öffentliche Beleuchtung vom steuerfinanzierten Haushalt zu tragen sei. Begründet hat er dies damit, dass die Öffentliche Beleuchtung nach kantonalem Strassengesetz ein Bestandteil der Strassen und somit eine öffentliche Aufgabe ist.
Daher verrechnet Stadtwerk Winterthur seit der Rechnung 2014 die Kosten der Öffentlichen Beleuchtung dem steuerfinanzierten Haushalt, während alle anderen Bereiche von Stadtwerk Winterthur gebührenfinanziert sind (Strom, Gas, Wasser etc.). Dem Stadtrat ist es ein Anliegen, die finanzrechtliche Darstellung der Öffentlichen Beleuchtung nun dieser Praxis anzugleichen. Er beantragt daher beim Grossen Gemeinderat, per Budget bzw. Rechnung 2021 eine eigene Produktegruppe für die Öffentliche Beleuchtung zu eröffnen. Dies dient neben der richtigen Abbildung im Finanzhaushalt der höheren Transparenz, da die Kosten detaillierter aufgeführt werden als bisher. Geregelt wird die neue Darstellung in einem Nachtrag zur Verordnung über den Finanzhaushalt der Stadt Winterthur. Unter dem Vorbehalt, dass der Nachtrag zur Verordnung über den Finanzhaushalt der Stadt Winterthur vor dem 1. Oktober 2020 in Kraft tritt, kann die neue Produktegruppe «Öffentliche Beleuchtung» ab 2021 eingeführt werden.
Ausführliche Informationen sind zu finden unter gemeinderat.winterthur.ch