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Nutzungsrichtlinie für den öffentlichen Raum in der Lokstadt

20.08.2020
Mit dem Dialogplatz wird nächstes Jahr in der Lokstadt auf dem Sulzerareal die erste Etappe des öffentlichen Freiraums in Betrieb genommen. In einer Nutzungsrichtlinie sollen die Interessen der Anwohnenden, Gewerbetreibenden und Besuchenden des Areals aufeinander abgestimmt werden. Mit der Richtlinie werden Planungs- und Rechtssicherheit geschaffen. Dadurch werden Nutzungskonflikte minimiert und die Bewilligungen zur Nutzung des öffentlichen Raums vereinfacht. Der Stadtrat legt nun die Nutzungsrichtlinie dem Grossen Gemeinderat vor.

Mit dem Dialogplatz wird nächstes Jahr in der Lokstadt auf dem Sulzerareal die erste Etappe des öffentlichen Freiraums in Betrieb genommen. In einer Nutzungsrichtlinie sollen die Interessen der Anwohnenden, Gewerbetreibenden und Besuchenden des Areals aufeinander abgestimmt werden. Mit der Richtlinie werden Planungs- und Rechtssicherheit geschaffen. Dadurch werden Nutzungskonflikte minimiert und die Bewilligungen zur Nutzung des öffentlichen Raums vereinfacht. Der Stadtrat legt nun die Nutzungsrichtlinie dem Grossen Gemeinderat vor.

In der Lokstadt entsteht einer der urbansten Orte in der Stadt Winterthur. Im öffentlichem Gestaltungsplan ist vorgesehen, dass der öffentliche Freiraum, der rund 21 000 Quadratmeter umfasst, nach Fertigstellung durch die Eigentümerin Implenia in den Besitz der Stadt übergeht. Der rund 6000 Quadratmeter grosse Dialogplatz im Zentrum der Lokstadt wird dannzumal zum grössten städtischen Platz in Winterthur. Er wird im Frühjahr 2021 als erste Etappe des öffentlichen Freiraums in Betrieb genommen.

Mit der Nutzungsrichtlinie für den öffentlichen Raum in der Lokstadt werden die Interessen der Personen, die in der Lokstadt leben und arbeiten, die sie besuchen und verwalten, so aufeinander abgestimmt, dass sich ein neuer lebendiger, sicherer und nachhaltiger Stadtteil entwickeln kann. In der Richtlinie werden die Grundsätze beschrieben, wie der Freiraum in der Lokstadt genutzt werden kann. Und es werden konkrete Regeln für bewilligungspflichtige Nutzungen – zum Beispiel Aussengastronomie, Warenauslagen, Marktstände oder Veranstaltungen – festgehalten.

Mit der Richtlinie und dem dazugehörigen Nutzungsplan werden die verschiedenen in der Lokstadt erwünschten Nutzungen verdeutlicht und verortet. Dabei hat der Plan wegleitenden Charakter. Der Stadtrat will keine, vielleicht heute noch unbekannte Nutzung von vornherein ausschliessen.

Der Stadtrat ist überzeugt, dass mit der kollaborativ erarbeiteten Richtlinie einerseits Planungssicherheit für Gesuchstellende und anderseits Rechtssicherheit für Betroffene geschaffen wird. Damit können Nutzungskonflikte minimiert und die Bewilligungen zur Nutzung des öffentlichen Raums vereinfacht werden. Um auf gesammelte Erfahrungen im Vollzug und auf neue Entwicklungen im Areal angemessen reagieren zu können, soll der Stadtrat die Kompetenz erhalten, die Nutzungsrichtlinie an geänderte Bedürfnisse anpassen zu können. Eine wichtige Rolle für die Klärung von Nutzungsfragen kommt der vorgesehenen Begleitgruppe zu, in der Eigentümerinnen und Eigentümer, Anwohnende und Gewerbetreibende möglichst repräsentativ vertreten sein sollen. Die Begleitgruppe soll bis vor Eröffnung der ersten Freiraumetappe durch den Stadtrat einberufen werden.

 

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