Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

Nutzungs- und Gebührenordnung für die Plätze Teuchelweiher, Reitweg und Viehmarkt

30.03.2017
Der Stadtrat hat eine Nutzungs- und Gebührenordnung für den Teuchelweiher-, den Reitweg- und den Viehmarktplatz erlassen. Auf dem Teuchelweiher- und dem Viehmarktplatz sollen weiterhin Veranstaltungen stattfinden.

Der Stadtrat hat eine Nutzungs- und Gebührenordnung für den Teuchelweiher-, den Reitweg- und den Viehmarktplatz erlassen. Auf dem Teuchelweiher- und dem Viehmarktplatz sollen weiterhin Veranstaltungen stattfinden.

Mit der Inbetriebnahme des Parkhauses Teuchelweiher sind die öffentlichen Parkplätze auf dem Teuchelweiher-, dem Reitweg- und dem Viehmarktplatz per 1. Januar 2014 aufgehoben worden. Damit wurde die mit dem Bau des Parkhauses verbundene Auflage erfüllt.

Für die künftige Nutzung der Plätze hat der Stadtrat nun eine Nutzungs- und Gebührenordnung erlassen. Die Eckwerte der Verordnung wurden gemeinsam mit Vertreterinnen und -vertretern des Bewohnervereins Altstadt und des Quartiervereins Wildbach-Langgasse erarbeitet. Die Verordnung wird amtlich publiziert und soll auf den 1. Juni 2017 in Kraft gesetzt werden.

Auf dem Teuchelweiherplatz sollen weiterhin Zirkusse gastieren und weitere Veranstaltungen stattfinden können. In der spielfreien Zeit soll der Platz als Freiraum für die Bevölkerung dienen und zur Belebung des Quartiers beitragen. Entsprechend wird eine vielfältige Nutzung des Platzes angestrebt; gleichzeitig soll aber auch das Ruhebedürfnis der Quartierbevölkerung berücksichtigt werden.

Der Viehmarktplatz soll ebenfalls als Freifläche sowie zur Durchführung von Quartierveran-staltungen zur Verfügung stehen. Für den Reitwegplatz sind keine Veranstaltungen vorgesehen. Alle drei Plätze können zudem zum Abstellen von speziell bezeichneten Fahrzeugen freigegeben werden. Dies betrifft insbesondere Fahrzeuge von Zirkussen und anderen Veranstaltungen, Fahrzeuge von Markthändlerinnen und -händlern sowie Fahrzeuge der Armee. Im Übrigen gilt auf den Plätzen ein allgemeines Fahr- und Parkverbot.

Neben der Bezeichnung der zulässigen Nutzungen wurden auch die Benutzungsgebühren festgesetzt. Dabei wurde die seit der letzten Gebührenanpassung (1994 und 1997) aufgelaufene Teuerung teilweise berücksichtigt. Die Bewirtschaftung der drei Plätze und die Umsetzung der Nutzungs- und Gebührenordnung obliegen dem Bereich Immobilien.

Die Verordnung wird heute amtlich publiziert und kann unter stadt.winterthur.ch eingesehen werden.

Fusszeile