Neuhegi: Privater Gestaltungsplan «Joy»
Im neuen Stadtteil Neuhegi soll auf dem heutigen Parkplatz im «Bügel Ost» an der Sulzerallee und Seenerstrasse ein städtebaulich attraktives Gebäude realisiert werden. Mit publikumsorientierten und gewerblichen Nutzungen im Erd- und ersten Obergeschoss soll die Sulzerallee belebt und ein Mehrwert für die Öffentlichkeit geschaffen werden. Die Planungsunterlagen zum privaten Gestaltungsplan «Joy» werden jetzt öffentlich aufgelegt.
Das Gestaltungsplanareal liegt im östlichen Teil der Sulzerallee im Stadtgebiet Neuhegi. Das Areal ist knapp 3000 Quadratmeter gross. Es ist gesamthaft von Strassen umschlossen: Im Süden führt die Sulzerallee und im Westen die tiefergelegte Seenerstrasse vorbei. Auf den übrigen Seiten ist das Areal von der Erschliessungsschlaufe, dem sogenannten «Bügel Ost» umgrenzt, welche die beiden Strassen verbindet. Das Areal wird heute als Parkplatz genutzt.
Das Grundstück befindet sich in der Zentrumszone Z 3. Gemäss Regelbauweise ist ein dreigeschossiges Gebäude möglich. Aus städtebaulichen Überlegungen soll sich der neue Bau an die Höhe der benachbarten sechsgeschossigen Überbauung «Roy» ausrichten. Eine sechsgeschossige Bauweise ist nur mit Gestaltungsplan möglich.
Das Zielpublikum für die vorgesehenen Wohnnutzungen an dieser speziellen Lage sind in erster Linie berufstätige jüngere Menschen. Im Erd- sowie ersten Obergeschoss sind publikumsorientierte und / oder gewerbliche Nutzungen vorgesehen. Die Vermietung dieser Flächen hat zu günstigen Konditionen zu erfolgen. Mit einem Personaldienstbarkeitsvertrag wird dies sichergestellt. Die publikumsorientierten oder gewerblichen Nutzungen sollen zur Belebung des Quartiers beitragen und einen Mehrwert für die Öffentlichkeit generieren.
Die Planungsunterlagen zum privaten Gestaltungsplan «Joy» sind ab Montag, 11. September 2017, öffentlich aufgelegt. Innerhalb der sechzigtägigen Auflagefrist bis am 9. November 2017 kann jede Person Einwendungen einreichen. Anschliessend wird der Gestaltungsplan gegebenenfalls angepasst und dem Grossen Gemeinderat vorgelegt.
Sämtliche Unterlagen für die öffentliche Auflage sind im Internet einsehbar.