Neugestaltung des Knotens Wieshof-/Wässerwiesenstrasse
Der Knoten Wieshof-/Wässerwiesenstrasse in Wülflingen soll angesichts der Bautätigkeit im Umfeld den neuen Erfordernissen angepasst werden. Für die nicht gebundenen Kosten legt der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat einen Kreditantrag von 600 000 Franken vor.
Die Zürcher Pensionskasse BVK ist Eigentümerin der grossen Parzelle zwischen der Wieshof-, der Wässerwiesenstrasse und der Autobahnumfahrung. Die BVK überbaut die Parzelle in Etappen, was verschiedene städtische Projekte ausgelöst hat. So müssen vorgängig Versorgungs- und Entsorgungsleitungen verlegt werden. Diese Bauarbeiten sind bereits im Gang.
Auch die nahegelegene Klinik Schlosstal plant in den nächsten Jahren grosse Erweiterungsbauten. Und im Gebiet um die Mühle Schlosstal wurden und werden Gewerbe- und Wohngebäude gebaut. Aufgrund dieser Entwicklung wurde das umliegende Strassennetz eingehend analysiert. Es hat sich gezeigt, dass insbesondere der Knoten Wieshof-/Wässerwiesenstrasse neu angeordnet werden muss.
Neu wird im Knoten die Hauptbeziehung Wässerwiesenstrasse zur südwestlichen Wieshofstrasse vortrittsberechtigt und als Kurve ausgebildet. Auf der Wieshofstrasse wird neu ein beidseitiger Radstreifen markiert. Die Längsparkierungen entfallen. Die Wässerwiesenstrasse wird bis vor die Bushaltestelle Unterdorf saniert, und es wird ein neuer Fussgängerübergang erstellt. Die Bushaltestellen Ausserdorf werden neu auf der Höhe zwischen den Ein- und Ausfahrten des privaten Parkplatzes angeordnet. Stadteinwärts wird eine Buswartehalle erstellt. Der Randsteinanschlag bei den Haltekanten wird behindertengerecht ausgebildet.
Die gesamten Kosten belaufen sich auf 2,9 Millionen Franken. Der Stadtrat hat für den nicht gebundenen Anteil von 600 000 Franken einen Kreditantrag zuhanden des Grossen Gemeinderates verabschiedet. Da es sich vorwiegend um überkommunale Strassen handelt, ist eine Finanzierung über den kantonalen Strassenfonds grundsätzlich möglich. Im Rahmen der Projektgenehmigung durch den Kanton, die erst nach der Projektfestsetzung durch die Stadt erfolgt, wird der konkrete Kostenteiler zwischen Stadt und Kanton festgelegt.