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Neues Sozialhilfegesetz: Chance für einen fairen Lastenausgleich

19.12.2018
Die Stadt Winterthur fordert in ihrer Vernehmlassungsantwort zum Entwurf des kantonalen Sozialhilfegesetzes einen fairen Lastenausgleich. Konkret schlägt sie eine Kostenbeteiligung des Kantons von mindestens 50 Prozent und eine Pro-Kopf-Verteilung der Restkosten auf die Gemeinden vor.

Die Stadt Winterthur fordert in ihrer Vernehmlassungsantwort zum Entwurf des kantonalen Sozialhilfegesetzes einen fairen Lastenausgleich. Konkret schlägt sie eine Kostenbeteiligung des Kantons von mindestens 50 Prozent und eine Pro-Kopf-Verteilung der Restkosten auf die Gemeinden vor.

Die Erarbeitung eines neuen Sozialhilfegesetzes bietet die Chance für einen fairen Lastenausgleich. Die Vernehmlassung zum kantonalen Gesetzesentwurf dauert noch bis Ende Dezember. Die Stadt Winterthur hat sich sowohl an der Vernehmlassungsantwort der Sozialkonferenz des Kantons Zürich beteiligt als auch eine eigene, ergänzende Stellungnahme eingereicht.

Als kritisch beurteilt die Stadt Winterthur die im Gesetzesentwurf vorgesehene Kostenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Die Stadt Winterthur erachtet einen Kantonsbeitrag von mindestens 50 Prozent an die Sozialhilfe als notwendig. Ergänzend sollen die Gemeindebeiträge mit einem horizontalen Ausgleich unter den Gemeinden fair aufgeteilt werden.

SKOS-Richtlinien garantieren soziales Existenzminimum 

Wie auch die Sozialkonferenz begrüsst die Stadt Winterthur, dass das soziale Existenzminimum gemäss SKOS-Richtlinien gewährt wird und die SKOS-Richtlinien auch weiterhin politisch verankert sind. Zudem ist die Stadt Winterthur über das im Gesetz vorgesehene Modell der Sozialbehörde erfreut: Die vorgeschlagene neue Rolle der Sozialbehörde entspricht weitgehend der aktuellen Winterthurer Praxis, die sich bewährt. Die Rollenteilung zwischen Sozialdienst und Sozialbehörde führt zu einer Professionalisierung der Fallführung und zu einer Konzentration der Tätigkeiten der Behörde auf ihre strategischen Aufgaben und die Aufsicht.

Verbindliche Unterstützung der Frauenhäuser

Die Stadt Winterthur bringt zudem zwei wesentliche zusätzliche Aspekte ein, die im Gesetz in Zukunft zu berücksichtigen sind: Erstens soll im neuen Sozialhilfegesetz die Ausrichtung von finanziellen Beiträgen des Kantons an die Frauenhäuser verbindlich aufgenommen werden. Die 2018 in Kraft getretene Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen verpflichtet die Schweiz, eine angemessene Anzahl an Schutzplätzen zur Verfügung zu stellen.

Lernen aus unrechtmässigem Sozialhilfebezug

Zweitens legt die Stadt dar, dass die Sozialdienste von der Justiz über Strafverfahren bei unrechtmässigem Sozialhilfebezug zu informieren sind. Dieser Informationsfluss ist aufgrund eines neuen Gerichtsurteils zurzeit nicht mehr gewährleistet. Er ist jedoch für die Sozialhilfeorgane wesentlich, damit Rückerstattungsverfügungen korrekt erlassen und allfällige Verbesserungsprozesse zur Verhinderung ähnlicher Fälle angegangen werden können.

Link zur Vernehmlassungsantwort der Sozialkonferenz des Kantons Zürich

- Vernehmlassungsantwort der Stadt Winterthur

- Vernehmlassungsantwort der Stadt Winterthur
Typ Titel
Vernehmlassungsantwort der Stadt Winterthur

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