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Neues Reglement für Förderprogramm Energie Winterthur

25.02.2022
Das Reglement des Förderprogramms Energie Winterthur wurde revidiert. Mit der Totalrevision will der Stadtrat die erneuerbare lokale Stromproduktion sowie das Erstellen und Verdichten von Wärmenetzen verstärkt fördern. Das neue Reglement tritt per 1. April 2022 in Kraft.

Das Reglement des Förderprogramms Energie Winterthur wurde revidiert. Mit der Totalrevision will der Stadtrat die erneuerbare lokale Stromproduktion sowie das Erstellen und Verdichten von Wärmenetzen verstärkt fördern. Das neue Reglement tritt per 1. April 2022 in Kraft.

Seit 2012 besteht das Förderprogramm Energie Winterthur. Weil sich verschiedene Rahmenbedingungen auf kantonaler und kommunaler Ebene geändert haben, ist nun eine Totalrevision des Reglements notwendig. So werden zur Umsetzung des Massnahmenplans 2021–2028 (Energie- und Klimakonzept) neue Förderungen im Reglement aufgenommen: Neu werden Anschlüsse an Quartierwärmeverbünde als Ersatz für Öl-, Gas- und Elektroheizungen unterstützt. Zudem wird die Initiierung und die Planung von Wärmeverbünden gefördert.

Solarstromproduktion fördern

Ebenfalls neu ist die Förderung von Fotovoltaik: Anlagen, die kleiner als 30 Kilowattpeak (kWp) sind und eine Einmalvergütung des Bundes erhalten, werden mit zusätzlichen 50 Prozent des Bundesbeitrags unterstützt. Bei grösseren Fotovoltaik-Anlagen (ab 30 kWp) wird jener Teil der Anlage gefördert, der über die wirtschaftlich optimale Dimensionierung hinausgeht. Eine Maximierung der Fotovoltaik-Anlagenfläche entspricht dem Ziel der Stadt Winterthur, die Solarstromproduktion deutlich zu steigern.

Verschiedene Fördermassnahmen werden weitergeführt oder ergänzt: Neu wird bei Liegenschaftsverwaltungen und Unternehmen die Hälfte der Kosten für eine Mobilitätsberatung übernommen. Anstelle von Ladestationen werden neu die Basisinstallationen für die Ladeinfrastruktur von Elektrofahrzeugen in Mehrfamilienhäusern und Gewerbebauten gefördert. Für den Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur können weiterhin Fördergelder beantragt werden.

Wie bis anhin werden Sanierungsmassnahmen an der Gebäudehülle sowie Sanierungen nach Minergie unterstützt. Auch KMU erhalten immer noch Beiträge für ihre Bestrebungen, die Energieeffizienz ihrer Firma oder ihrer Liegenschaften zu steigern.

Zwei Massnahmen werden nicht weitergeführt: Aufgrund der aktuell sehr attraktiven Förderbedingungen des Kantons werden der Ersatz von Ölheizungen durch effiziente Wärmepumpen und die Installation thermischer Solaranlagen nicht mehr durch das Förderprogramm Energie Winterthur unterstützt.

Das neue Reglement tritt per 1. April 2022 in Kraft. Mit den neuen Schwerpunkten des Förderprogramms subventioniert der Stadtrat Hauseigentümerschaften und Firmen. Ziel ist, die vom Winterthurer Stimmvolk kürzlich beschlossenen ehrgeizigen energie- und klimapolitischen Ziele von Netto Null CO2-Emmissionen bis 2040 zu erreichen.

Finanzierung des Förderprogramms Energie Winterthur
Das Förderprogramm Energie Winterthur finanziert sich über eine Abgabe an das Gemeinwesen auf den Strombezug. Sie beträgt 0,32 Rp./Kilowattstunde (kWh) für einen Stromverbrauch bis 100 000 kWh/Jahr, für den Verbrauch darüber 0,20 Rp./kWh. So stehen für das Förderprogramm Energie Winterthur jährlich rund 1,4 Millionen Franken zur Verfügung.

Reglement Förderprogramm Energie Winterthur

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