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Neues Reglement für die Kinderbetreuung im Vorschulbereich und in Tagesfamilien

15.09.2014
Nach der Zustimmung des Grossen Gemeinderats zur neuen Verordnung über die Kinderbetreuung im Vorschulbereich sowie in Tagesfamilien (Kita-Verordnung) vom 25. August 2014, hat der Stadtrat das dazugehörige Kita-Reglement erlassen.

Nach der Zustimmung des Grossen Gemeinderats zur neuen Verordnung über die Kinderbetreuung im Vorschulbereich sowie in Tagesfamilien (Kita-Verordnung) vom 25. August 2014, hat der Stadtrat das dazugehörige Kita-Reglement erlassen. Es ist geplant, das neue Tarifsystem für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten (Kitas) und in Tagesfamilien per 1. Januar 2015 einzuführen.

Am 25. August 2014 hat das Parlament die Kita-Verordnung beraten und folgende Beschlüsse gefasst:

  • Neu gelten das steuerbare Einkommen und Vermögen als Berechnungsgrundlage für die städtischen Beiträge (bisher das Bruttoeinkommen).
  • Bis zum minimalen steuerbaren Einkommen inklusive Vermögen von 20 000 Franken zahlen die Erziehungsberechtigten lediglich 15 Franken pro Tag und Kind.
  • Die Erziehungsberechtigten haben Anspruch auf städtische Beiträge bis zum steuerbaren Einkommen inklusive 10 Prozent des steuerbaren Vermögens von total 75 000 Franken.
  • Mit dem Erlass des Kita-Reglements, regelt der Stadtrat im Rahmen der Verordnung noch folgende Punkte:

  • Der Elternbeitrag steigt neu linear zur Einkommenshöhe (bisher progressiv). Damit entfällt der Fehlanreiz, dass eine Erhöhung des Einkommens zu überproportional höheren Betreuungstarifen führt.
  • Der maximale städtische Beitrag beträgt 92 Franken pro Tag und Kind.
  • Einführung eines Mengenrabatts von 5 Prozent auf den Elternbeitrag für mehrere Kinder der gleichen Familie, welche mehr als 2 Tage in derselben Kita/Tagesfamilie betreut werden.
  • Neu können die Kitas den Eltern ihren vollen Tagestarif verrechnen. Die Stadt leistet einkommensabhängige Beiträge bis zum Tagestarif von 107 Franken. Bei Kindertagesstätten mit höheren Tarifen müssen die Eltern die Mehrkosten tragen.

Wie bisher können die Eltern ihre Kita frei wählen und auch weiterhin erhalten alle Eltern, die aufgrund ihres Einkommens und Vermögens einen Unterstützungsanspruch haben, Beiträge der Stadt. Nach wie vor hat es auch genügend freie Plätze in den Betreuungseinrichtungen. Allerdings werden die Eltern ab kommendem Jahr höhere Beiträge für die Betreuung ihrer Kinder übernehmen müssen, als bisher. Eine Erhebung bei Regionsgemeinden hat gezeigt, dass die Betreuungskosten in Winterthur mit anderen vergleichbar sind.

Die Eltern werden mit ihrer Kita oder mit dem Verein Tagesfamilien Winterthur eine neue Betreuungsvereinbarung ab Januar 2015 abschliessen müssen. Sie erhalten die notwendigen Informationen vor Ende September von ihrer Kita. Ab dem 22. September 2014 ist auf http://kinderbetreuung.winterthur.ch/krippen-kindertagesstaetten/ ein Beitragsrechner aufgeschaltet, mit dem der neue Elternbeitrag unverbindlich berechnet werden kann. Das Departement Schule und Sport wird mit den Trägerschaften der Betreuungseinrichtungen neue Leistungsvereinbarungen abschliessen.

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