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Neuer Mehrwertsteuersatz: Festsetzung der Entsorgungsgebühren

04.05.2018
Bei den Abwassergebühren wird den Kunden die Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 8 auf 7,7 Prozent per 1. Januar 2018 weitergegeben. Bei den Abfallgebühren ist dies nicht möglich, weil sie inklusive Mehrwertsteuer festgesetzt sind.

Bei den Abwassergebühren wird den Kunden die Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 8 auf 7,7 Prozent per 1. Januar 2018 weitergegeben. Bei den Abfallgebühren ist dies nicht möglich, weil sie inklusive Mehrwertsteuer festgesetzt sind.

Am 1. Januar 2018 wurde der Mehrwertsteuersatz von 8 auf 7,7 Prozent gesenkt. Bei den meisten Gebühren kann diese Senkung weitergegeben werden. Entscheidend dafür ist, dass die Gebühren exklusive Mehrwertsteuer festgelegt sind. Während dies bei den Abwassergebühren der Fall ist, sind beim Abfall Verkaufspreise inklusive Mehrwertsteuer festgesetzt. Eine Weitergabe hätte bei der Sackgebühr von 1,8000 Franken (35 Liter Sack) eine Senkung um 0,0046 Franken auf 1,7954 Franken zur Folge. Es ist nicht gangbar, diese Verkaufspreise um Rappenbeträge sinnvoll anzupassen, weshalb der Stadtrat im Sinne einer Ausnahme entschieden hat, die Senkung der Mehrwertsteuer bei den Abfallgebühren nicht an die Kunden weiterzugeben. Dies ist auch deshalb naheliegend, da der per 1. Januar 2011 erfolgte Mehrwertsteuer-Aufschlag um 0,4 Prozent damals auch nicht auf die Bruttopreise umgelegt wurde.

Die neuen Abfallgebühren werden heute amtlich publiziert. Die Abwassergebühren müssen nicht amtlich publiziert werden, da die Mehrwertsteuer an die Kundschaft weitergegeben wird. Der entsprechende Stadtratsbeschluss inklusive Tarifblatt kann während der dreissigtägigen Rekursfrist bei der Kanzlei des Baupolizeiamtes im Superblock zu den ordentlichen Bürozeiten und auf der städtischen Website eingesehen werden.

Informationen zu den neuen Gebühren finden Sie hier.

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