Neuer Energieplan für die Wärmeversorgung
Der heute rechtskräftige Energieplan ist aus dem Jahr 1998. Der Plan muss aktualisiert werden. Parteien und Verbände konnten zum neuen Plan Stellung nehmen und ihre Stellungnahmen in Hearings mit dem Departement Bau besprechen. Die meisten Punkte konnten geklärt werden. Das Planungs- und Baugesetz lässt zu, dass die Stadt, sofern gewisse Kriterien erfüllt sind, Anschlüsse durchsetzt. Seit 1998 hat die Stadt bei rund 600 Gesuchen lediglich in drei Fällen einen Anschluss rechtlich durchgesetzt. Der Stadtrat wird diese kundenfreundliche und zurückhaltende Praxis fortführen. Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat die Genehmigung des neuen Energieplans.
Am 25. November 2012 haben die Stimmberechtigten von Winterthur die Grundlagen des Energiekonzepts 2050 im Sinne eines behördenverbindlichen Grundsatzbeschlusses genehmigt. Als Ziel werden eine Verminderung des durchschnittlichen individuellen Energiebedarfs auf 2000 Watt sowie eine Reduktion der Treibhausgasemissionen auf 2 Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr und Kopf der Bevölkerung bis zum Jahr 2050 angestrebt. Damit diese energie- bzw. klimapolitischen Ziele erreicht werden können, ist es notwendig, den Energieplan für die Wärmeversorgung von 1998 zu aktualisieren. Ein neuer und zeitgemässer Energieplan ist eine wichtiges Planungsinstrument für die Bauwilligen, die Wärembezügerinnen und -bezüger und die Netzbetreiberinnen und -betreiber (Gas, Fernwärme, Wärmeverbunde).
Ende 2011 wurde eine Vernehmlassung bei Parteien und Verbänden zum Entwurf des kommunalen räumlichen Energieplans durchgeführt. 14 Stellungnahmen wurden eingereicht. Aufgrund des breiten Spektrums der Stellungnahmen und der vielen zusätzlichen Bemerkungen und Fragen führte das Departement Bau mehrere Hearings mit Parteien und Verbänden durch. Die meisten Punkte konnten geklärt werden. Einzig die grundsätzlichen Vorbehalte aus Wirtschaftskreisen und vom Hauseigentümerverband Region Winterthur gegenüber der Verbindlichkeit des Energieplans für die Eigentümerinnen und Eigentümer konnten nicht vollständig ausgeräumt werden.
Sowohl das Fernwärmenetz wie auch Nahwärmverbunde (z.B. Holz) sind sehr kostenintensiv im Aufbau, Betrieb und Unterhalt. Sie können nur wirtschaftlich betrieben werden, wenn eine entsprechend hohe Abnehmerdichte vorhanden ist. Vollzogen wird ein Anschluss, wenn die Liegenschaft gemäss Energieplan im entsprechenden Gebiet liegt, ein entsprechendes Netz in Betrieb ist und ein Heizungsersatz ansteht. Neben den wirtschaftlichen Gründen braucht es dazu auch noch einen ökologischen Mehrwert: lokal vorhandene Abwärme oder Wärme aus erneuerbaren Energien. Eigentümerinnen und Eigentümer schliessen ihre Liegenschaften aufgrund der höheren Preise für Öl und Gas seit längerem gerne an die Fernwärme und Nahwärmeverbunde an. Gestützt auf das Planungs- und Baugesetz (PBG) können Anschlüsse durchgesetzt werden, wenn diese technisch möglich, verhältnismässig und wirtschaftlich sind. Die Stadt hat seit 1998 lediglich in drei Fällen bei rund 600 Gesuchen von diesem Recht Gebrauch gemacht. Der Stadtrat wird diese kundenfreundliche und zurückhaltende Praxis weiter fortführen.
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