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Neuer Anlauf für die Parkierungsgebühren

03.06.2022
Der Stadtrat hat die überarbeitete Verordnung über das gebührenpflichtige Parkieren auf öffentlichem Grund ans Parlament überwiesen. Die Vorgängerversion war durch das Stimmvolk im vergangenen September knapp abgelehnt worden. In der neuen Vorlage wurde die Obergrenze der möglichen Parkierungsgebühren gesenkt, und die Zentrumszone Neuhegi-Grüze wurde verkleinert.

Der Stadtrat hat die überarbeitete Verordnung über das gebührenpflichtige Parkieren auf öffentlichem Grund ans Parlament überwiesen. Die Vorgängerversion war durch das Stimmvolk im vergangenen September knapp abgelehnt worden. In der neuen Vorlage wurde die Obergrenze der möglichen Parkierungsgebühren gesenkt, und die Zentrumszone Neuhegi-Grüze wurde verkleinert.

Das Verkehrsnetz der Stadt Winterthur ist stark ausgelastet. Die Auswirkungen – insbesondere Stau, Lärm und Luftverschmutzung – belasten die Bevölkerung zunehmend. Das Gesamtverkehrskonzept des Stadtrats, welches das Stadtparlament 2011 zustimmend zur Kenntnis genommen hat, will den Verkehr in der Stadt neu regeln. Eine der Massnahmen stellt die Bewirtschaftung der Parkplätze auf öffentlichem Grund dar. Im September 2021 stimmte die Bevölkerung über eine neue Verordnung ab, die höhere Parkgebühren und die Möglichkeit zur Erweiterung von Zonen für das gebührenpflichtige Parkieren enthielt. Die Verordnung wurde knapp mit einer Differenz von nur 64 Nein-Stimmen abgelehnt (siehe Box).

Nach der knappen Ablehnung wurde eine schnelle Neuauflage der Verordnung in Aussicht gestellt. Bei der Überarbeitung der Vorlage wurde die Kritik der Parteien aufgenommen und ein Kompromiss zwischen den teilweise diametral entgegengesetzten Meinungen angestrebt. Die Vorlage ist wie folgt angepasst worden:

Gebührenrahmen

Der Stadtrat hat sich im Vergleich zur abgelehnten Vorlage für eine Reduktion der maximalen Benutzungsgebühren um 10 Prozent entschieden. Er hat damit die Obergrenze des Gebührenrahmens von maximal 2 Franken auf 1.80 Franken für jeweils 60 Minuten herabgesetzt. Zusammen mit der Kontrollgebühr kann die erste Stunde Parkieren künftig zwischen 1.90 und maximal 2.70 Franken kosten. Für jede weitere Stunde kann der Stadtrat eine Parkgebühr von 1.50 bis 3.30 Franken erheben. Der Stadtrat beabsichtigt, die Gebühr im unteren Rahmen anzusetzen.

Neuhegi-Grüze

Winterthur soll gemäss der «Räumlichen Entwicklungsperspektive Winterthur 2040» ein urbanes Rückgrat mit diversen Schwerpunkträumen erhalten. Vor diesem Hintergrund soll «Neuhegi-Grüze» als urbanes Zentrumsgebiet von kantonaler Bedeutung, weiterhin eine Zentrumszone und nicht eine Quartierzone sein. Im Gegensatz zur abgelehnten Vorlage wurde die Zone leicht verkleinert. Weggefallen sind namentlich der «Zipfel» Richtung Oberwinterthur sowie das Gebiet des alten Dorfkerns Hegi und dessen Umfeld. Zudem soll die Festlegung als Zentrumszone zeitlich aufgeschoben werden. Demnach wird Neuhegi-Grüze erst nach Inbetriebnahme der Querung Grüze und des ÖV-Hochleistungskorridors per 1. Januar 2028 zur Zentrumszone erklärt. Bis dahin gilt Neuhegi-Grüze in Bezug auf die Bewirtschaftung der Parkplätze als Quartierzone.

Spezielle Zielorte

Der Stadtrat hält daran fest, an Orten von allgemeinem Interesse für das längerfristige Parkieren neben der Kontroll- auch eine Benutzungsgebühr festlegen zu können und verzichtet auf eine abschliessende Aufzählung spezieller Zielorte in der Verordnung. Gemeint sind stark frequentierte Ausflugsziele, Sportanlagen, Spitäler und dergleichen. Unter Berücksichtigung der Kritik an der abgelehnten Vorlage wurde die Neuauflage dahingehend ergänzt, dass Verkehrsbehinderungen oder andere störende Auswirkungen vorliegen müssen, damit der Stadtrat an diesen Orten eine Benutzungsgebühr bestimmen kann.

Motorräder

Aufgrund von Änderungen im Bundesrecht schlägt der Stadtrat auch eine Regelung für Motorräder vor. Im Unterschied zur abgelehnten Vorlage soll die Gebührenpflicht aber nicht für das gesamte Stadtgebiet ermöglicht werden, sondern nur in den beiden Zentrumszonen. Weil im Bereich des Bahnhofs selbst Velos zeitlich reguliert und über Velostationen geordnet sind, soll auch für Motorräder eine Regelung geschaffen werden. Der Stadtrat verzichtet dabei auf die Erhebung einer Benutzungsgebühr. Für Motorräder wird bei einer allfälligen Einführung nur eine Kontrollgebühr verlangt. Als Gegenleistung für die Parkgebühren profitieren Motorradfahrende von Verbesserungen bezüglich Platzangebot, Sicherheit und Ordnung. Die Bewirtschaftung von Motorradparkplätzen wird aber nicht umgehend umgesetzt.

Digitalisierung

Digitale Bezahlmöglichkeiten sind national und international weit verbreitet und werden von den Autofahrenden auch vermehrt gefordert. Seit 1. Januar 2022 bietet die Stadtpolizei Winterthur das Bezahlen der Parkgebühren via Smartphone-Apps an. Die Neuauflage trägt den datenschutzrechtlichen Anforderungen Rechnung und schafft gleichzeitig die Grundlage für technische Weiterentwicklungen.

Am 26. September 2021 hat das Winterthurer Stimmvolk die neue Verordnung über das unbeschränkte Parkieren in der Blauen Zone (PBZ) und die neue Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund (Nachtparkierverordnung) angenommen. Die Verordnung über das gebührenpflichtige Parkieren auf öffentlichem Grund (VgP) wurde hingegen knapp abgelehnt. Gezählt wurden 18 424 Nein-Stimmen zu 18 360 Ja-Stimmen: Die Differenz betrug damit 64 Stimmen (Ergebnis der Nachzählung vom 2. Oktober 2021).

Weisung an das Stadtparlament: parlament.winterthur.ch

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