Neue Verkehrsregeln stärken den Veloverkehr
Die neuen Verkehrsregeln, die Anfang 2021 in Kraft getreten sind, stärken den Veloverkehr in Winterthur weiter. Mit einem neuen Signal gibt es die Möglichkeit, Velo- und Motorfahrradfahrenden das Rechtsabbiegen bei Rot zu erlauben. Und in Tempo-30-Zonen darf künftig vom Grundsatz des Rechtsvortritts abgewichen werden, um vortrittsberechtigte Veloschnellrouten einzurichten. Das Tiefbauamt wird die neuen Regelungen so rasch als möglich umsetzen und einplanen.
Der Stadtrat begrüsst die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen der Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften, die per 1. Januar 2021 in Kraft getreten sind. Sie erlauben künftig unter anderem das Rechtsabbiegen bei Rot für Velo- und Motorfahrradfahrende. Für die rechtliche Umsetzung muss eine Zusatztafel bei den Lichtsignalen angebracht werden, ohne die Zusatztafel bleibt das Rechtsabbiegen bei Rot verboten.
Für das Rechtsabbiegen bei Rot sind die Vorbereitungen im Tiefbauamt weit fortgeschritten. Das Tiefbauamt kann voraussichtlich bereits im ersten Halbjahr 2021 an rund 30 Kreuzungen, die keine zusätzlichen Anpassungen benötigen, die entsprechenden Signale anbringen. Weitere Kreuzungen werden in Zusammenhang mit den laufenden Strassenprojekten entsprechend signalisiert.
Zudem hat der Bundesrat die Aufhebung der Rechtsvortrittspflicht in Tempo-30-Zonen ermöglicht, um das Velofahren besonders in urbanen Gebieten attraktiver zu machen. Die Aufhebung des Rechtsvortritts in Tempo-30-Zonen soll auf den geplanten Veloschnellrouten zum Einsatz kommen. Das Tiefbauamt hat vor, die neue Regelung zum Beispiel im Rahmen von Pilotstrecken sofort an die Hand zu nehmen, und dort ohne bauliche Massnahmen bzw. lediglich mit geänderter Markierung und Signalisation so schnell wie möglich umzusetzen. Voraussetzung dafür sind rechtskräftige Verkehrsanordnungen.
Der Stadtrat freut sich über die Änderungen, weil damit der Veloverkehr in der Velostadt Winterthur weiter gestärkt wird, und dies auch ein Schwerpunkt im Legislaturprogramm 2018 bis 2022 des Stadtrates ist.
Weitere Informationen zur Änderung der Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften