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Neue Tarifordnung betreffend die Abgabe von Gas

26.08.2021
Die Tarifordnung betreffend die Abgabe von Gas wird totalrevidiert. Grund für den Neuerlass ist ein Entscheid der Eidgenössischen Wettbewerbskommission. Dieser hat zu einer ungeregelten Liberalisierung des Schweizer Gasmarktes geführt. Die neue Tarifordnung tritt per 1. Oktober 2021 in Kraft.

Die Tarifordnung betreffend die Abgabe von Gas wird totalrevidiert. Grund für den Neuerlass ist ein Entscheid der Eidgenössischen Wettbewerbskommission. Dieser hat zu einer ungeregelten Liberalisierung des Schweizer Gasmarktes geführt. Die neue Tarifordnung tritt per 1. Oktober 2021 in Kraft.

Bisher konnten lediglich Grosskundinnen und -kunden, die Gas vorwiegend für industrielle Prozesse verwenden, ihr Gas unabhängig vom lokalen Versorger beschaffen. Dies ging auf eine Vereinbarung aus dem Jahr 2012 des Verbands der Schweizerischen Gasindustrie mit Industriepartnern zurück. Diese sogenannte Verbändevereinbarung regelte, wer freien Zugang zum Gasnetz hat. Am 4. Juni 2020 fällte die Eidgenössische Wettbewerbskommission (WEKO) jedoch den Grundsatzentscheid, dass in der Zentralschweiz der freie Netzzugang auch jener Kundschaft zu gewähren ist, welche die Voraussetzungen der Verbändevereinbarung nicht erfüllt. Dieser Grundsatz hat Signalwirkung für die gesamte Schweiz und führt faktisch zu einer vollständigen, aber ungeregelten Öffnung des Schweizer Gasmarktes. Kundinnen und Kunden sind nun in der Wahl ihres Gaslieferanten frei. Die Tarifordnung betreffend die Abgabe von Gas der Stadt Winterthur muss an diese neuen Gegebenheiten angepasst werden. Der Neuerlass tritt per 1. Oktober 2021 in Kraft und ersetzt die Tarifordnung vom 21. November 2018.

Konkrete Neuerungen

Obschon Kundinnen und Kunden ihren Gaslieferanten frei bestimmen können, nutzen sie das Gasnetz von Stadtwerk Winterthur und bezahlen dafür ein Entgelt. In der Tarifordnung werden deshalb neu das Netznutzungsentgelt und die Energiepreise getrennt ausgewiesen. Auf der Rechnung ist weiterhin die Summe beider Komponenten aufgeführt. Diese erfährt gegenüber heute keine Erhöhung oder Senkung. Mit Inkrafttreten der neuen Tarifordnung im Oktober bleiben somit die Kosten bei gleichbleibendem Gasbezug für alle vier Gasprodukte für die Kundschaft unverändert. Die Produkte «e-Gas.Gold», «e-Gas.Silber», «e-Gas.Bronze» und «e-Gas.Weiss» von Stadtwerk Winterthur bestehen vollständig aus erneuerbarem oder CO2-kompensiertem Gas. Der auf das laufende Jahr befristete und einmalige Bonus auf die Gastarife wird planmässig per 2022 wegfallen.

Sobald auf Bundesebene das neue Gasversorgungsgesetz beschlossen wird, wird voraussichtlich eine Anpassung der Verordnung über die Abgabe von Gas und damit verbunden eine erneute Revision der Tarifordnung notwendig.

Zusammensetzung der Gastarife

Die Gastarife setzen sich zusammen aus dem Preis für die Energie (Erdgas, CO2-Kompensation, Herkunftszertifikate für erneuerbares Gas), dem Netznutzungsentgelt und den vom Bund festgelegten Steuern und Abgaben.

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