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Neue Statuten für die Regionalplanung Winterthur und Umgebung

25.08.2017
Per 1. Januar 2018 tritt die neue Gemeindegesetzgebung im Kanton Zürich in Kraft. Die Statuten des Zweckverbands der Regionalplanung Winterthur und Umgebung (RWU) müssen deswegen angepasst werden. Die Delegiertenversammlung der RWU hat die neuen Statuten am 28. Juni 2017 genehmigt. Der Stadtrat legt dem Grossen Gemeinderat die neuen Statuten nun zur Zustimmung vor.

Per 1. Januar 2018 tritt die neue Gemeindegesetzgebung im Kanton Zürich in Kraft. Die Statuten des Zweckverbands der Regionalplanung Winterthur und Umgebung (RWU) müssen deswegen angepasst werden. Die Delegiertenversammlung der RWU hat die neuen Statuten am 28. Juni 2017 genehmigt. Der Stadtrat legt dem Grossen Gemeinderat die neuen Statuten nun zur Zustimmung vor.

Die Kantonsverfassung und das Gemeindegesetz im Kanton Zürich sehen vor, dass sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen können. Die politischen Gemeinden des Bezirks Winterthur sowie die im Bezirk Pfäffikon gelegenen politischen Gemeinden Illnau-Effretikon, Lindau und Weisslingen bilden zusammen seit 1966 einen regionalen Planungszweckverband – die Regionalplanung Winterthur und Umgebung (RWU).
Die RWU fördert eine geordnete räumliche Weiterentwicklung im Verbandsgebiet. Sie arbeitet die dazu notwendigen regionalen Richtpläne aus und hilft mit, die Planungen der Mitgliedgemeinden auf regionale Ziele auszurichten und wirkt beim Vollzug dieser Planungen beratend mit.
Das neue Gemeindegesetz wurde am 20. April 2015 durch den Kantonsrat verabschiedet. Die dazugehörende Verordnung wurde am 29. Juni 2016 vom Regierungsrat beschlossen und vom Kantonsrat genehmigt. Sie treten auf den 1. Januar 2018 in Kraft. Die neue Gemeindegesetzgebung hat zur Folge, dass die Statuten der RWU angepasst werden müssen. Zusätzlich wurden folgende Anpassungen vorgenommen: Kyburg, Hofstetten und Bertschikon sind aufgrund der Gemeindefusionen keine eigenen Verbandsgemeinden mehr, die Anzahl der Delegierten wurde auf Antrag der Stadt Winterthur angepasst (von 4 auf 8 Delegierten verdoppelt) sowie die personelle Zusammensetzung der Rechnungsprüfungskommission dem Ist-Zustand angepasst.
Nachdem die Delegiertenversammlung der RWU die neuen Verbandsstatuten am 28. Juni 2017 bereinigt und verabschiedet hat, haben nun die zuständigen Organe der einzelnen Verbands-gemeinden darüber zu befinden. In Winterthur ist dafür der Grosse Gemeinderat zuständig. Sobald alle Gemeinden den neuen Verbandsstatuten zugestimmt haben, muss die RWU noch die Genehmigung des Regierungsrates einholen. Es ist vorgesehen, die neuen Verbands-statuten am 1. Januar 2019 in Kraft zu setzen.

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