Neue Richtlinien projektbezogene Kulturförderung
Der Bereich Kultur hat in Zusammenarbeit mit rund hundert Winterthurer Kulturschaffenden und weiteren Fachpersonen seine Richtlinien im Bereich der projektbezogenen Kulturförderung überarbeitet. Die neuen Richtlinien gelten ab dem 1. Januar 2017 für eine Pilotphase von zwei Jahren.
Der Stadtrat hat im Rahmen des Kulturleitbildes 2015 in Aussicht gestellt, die Richtlinien der projektbezogenen Kulturförderung zu revidieren. Die Überarbeitung erfolgte zwischen Februar und September 2016 in einem partizipativen Prozess mit rund hundert Winterthurer Kulturschaffenden und weiteren Fachpersonen aus den Sparten Bildende Kunst, Theater, Tanz, Literatur und Musik.
Im Zuge der Überarbeitung wurden die bisherigen Förderinstrumente überprüft und ergänzt. Die neuen Richtlinien bieten zudem eine erhöhte Transparenz in Bezug auf Prozesse und Kriterien. Sie sind ab dem 1. Januar 2017 für eine Pilotphase von zwei Jahren gültig.
2018 erfolgt eine Evaluation, die wiederum partizipativ gestaltet sein wird. Nach Umsetzung allfälliger Anpassungen werden die Richtlinien dann Ende 2018 vom Stadtrat verabschiedet und per 1. Januar 2019 definitiv in Kraft gesetzt.
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