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Neue Richtlinien für «Kunst-und-Bau» in Winterthur

26.09.2019
Im 2015 veröffentlichten Kulturleitbild der Stadt Winterthur wurde die Überarbeitung der allgemeinen Richtlinien über Kunst im öffentlichen Raum aus dem Jahr 2005 angekündigt. Diese Überarbeitung ist nun erfolgt und wurde durch den Stadtrat verabschiedet. Die neuen Richtlinien dienen der Stadt Winterthur als Basis für eine transparente, professionelle und zeitgemässe Kunst-und-Bau-Praxis und deren Vermittlung.

Im 2015 veröffentlichten Kulturleitbild der Stadt Winterthur wurde die Überarbeitung der allgemeinen Richtlinien über Kunst im öffentlichen Raum aus dem Jahr 2005 angekündigt. Diese Überarbeitung ist nun erfolgt und wurde durch den Stadtrat verabschiedet. Die neuen Richtlinien dienen der Stadt Winterthur als Basis für eine transparente, professionelle und zeitgemässe Kunst-und-Bau-Praxis und deren Vermittlung.

Mit ihren Bauvorhaben steht die Stadt Winterthur als Bauherrin in einer besonderen Weise im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Sie trägt eine baukulturelle Verantwortung und hat im Umgang mit «Kunst-und-Bau» eine Vorbildrolle. Der Stadtrat ist sich dieser Verantwortung bewusst und stellte darum im Kulturleitbild 2015 unter anderem eine Überarbeitung der «Allgemeinen Richtlinien über Kunst im öffentlichen Raum» in Aussicht. Diese Überarbeitung ist nun erfolgt.

Im Rahmen des Projekts diskutierten vierzig Interessierte aus Kunst, Architektur, Verwaltung, Politik sowie externe Expertinnen und Experten die Grundlagen, Prozesse, die Vermittlung sowie die finanziellen Rahmenbedingungen der «Kunst-und-Bau»-Praxis der Stadt Winterthur. Mehrere Arbeitsgruppen verarbeiteten die Resultate. Auf dieser Basis formulierte der Bereich Kultur die neuen «Richtlinien Kunst-und-Bau», die nun durch den Stadtrat verabschiedet wurden und ab 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Die Richtlinien enthalten Ausführungen zur Bedeutung von «Kunst-und-Bau» sowie Angaben zu allen beteiligten Akteuren und deren Zuständigkeiten. Zudem werden die verschiedenen Verfahrensarten und die geltenden Kriterien dargelegt. Die Richtlinien klären des Weiteren den Ablauf und die Zuständigkeiten im Anschluss an die Auftragserteilung durch den Stadtrat sowie die Kommunikations- und Vermittlungsmassnahmen. Weiter werden die wichtigsten Grundsätze in Bezug auf Sorgfaltspflicht und Schadensfälle definiert und der Berechnungsmodus für den «Kunst-und-Bau»-Kredit dargelegt.

Die wichtigsten Änderungen wurden in Bezug auf folgende Punkte beschlossen:

  • Professionalisierung und Systematisierung der Auswahlverfahren
  • Einbezug von Tiefbauten und Bauprojekten von Stadtgrün sowie von Umbauten ab fünf Millionen Franken
  • Vermittlung als elementarer Bestandteil der «Kunst-und-Bau»-Praxis
  • Kostendach von 500 000 Franken für «Kunst-und-Bau»-Projekte

Alle Änderungen wurden in den Arbeitsgruppen, den Workshops und in der Kunstkommission ausführlich diskutiert und positiv beurteilt. Es herrschte Konsens, dass eine klare Aufgabenteilung zwischen den involvierten Akteuren sowie sorgfältig gestaltete und transparente Auswahlverfahren, Kriterien und Regelungen in Bezug auf die Finanzierung Voraussetzung sind für die erfolgreiche Realisierung von «Kunst-und-Bau». Entsprechende Kommunikations- und Vermittlungsbemühungen werden als unabdingbar erachtet.

Die neuen Richtlinien legen die Basis für eine transparente, professionelle und zeitgemässe «Kunst-und-Bau»-Praxis und deren Vermittlung. Der gestaltete öffentliche Lebensraum ist ein wertvolles Kulturgut. Investitionen in «Kunst-und-Bau» sind auch eine Investition in die Gesellschaft. Unter den neu definierten Rahmenbedingungen soll «Kunst-und-Bau» ihrer gesellschaftlichen Bedeutung gerecht werden und sowohl bei den Beteiligten als auch bei der Bevölkerung auf breite Akzeptanz stossen.

Die «Richtlinien Kunst-und-Bau» können unter stadt.winterthur.ch heruntergeladen werden.

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