Neue Rechtsgrundlage für Förderprogramm
Das Förderprogramm Energie Winterthur soll eine eigene Rechtsgrundlage erhalten. Deshalb überweist der Stadtrat dem Parlament den Neuerlass der Verordnung über das Förderprogramm Energie Winterthur. Das Förderprogramm ist eine wichtige Massnahme, um das Klimaziel «Netto null 2040» in Winterthur zu erreichen.
Die neuen Bundesgesetze betreffend Energie und Strom führen dazu, dass die Verordnung über die Abgabe von Elektrizität (VAE) vollständig überarbeitet werden muss. In diesem Rahmen hat der Stadtrat entschieden, dass sachfremde Inhalte in der VAE – wie das Förderprogramm Energie Winterthur – eine eigene Rechtsgrundlage erhalten. Diese neue Verordnung über das Förderprogramm Energie Winterthur liegt nun vor und ist an das Parlament überwiesen worden.
Aktualisierung gegenüber bestehendem Reglement
Die neue Verordnung bildet im Wesentlichen die Regelungen der VAE ab. In einigen Punkten ist die Verordnung aktualisiert oder ergänzt worden. Der Zweckartikel des Förderprogramms bezieht sich neu zusätzlich auf die Reduktion des Gesamtenergie- und Ressourcenverbrauchs. Zudem wird das aktuelle Thema erneuerbare Wärmeproduktion aufgenommen.
Auch betreffend Verfügbarkeit der finanziellen Mittel sind Neuerungen eingeführt worden. Die neue Verordnung sieht einen Höchstbetrag pro Förderprojekt von 200’000 Franken vor. Damit soll sichergestellt werden, dass die Mittel nicht von wenigen Grossprojekten aufgebraucht werden, sondern möglichst viele Vorhaben gefördert werden können.
Eine weitere Neuerung ist, dass die Abgabe an das Gemeinwesen zur Finanzierung des Förderprogramms vereinheitlicht wird. Die bisherige Staffelung der Abgabe nach Menge Strombezug wird aufgehoben (siehe Kasten). Die konkrete Höhe der Abgabe wird vom Stadtrat in der Regel zeitgleich mit den Stromtarifen festgelegt. Im Zug des Neuerlasses wird zudem eine finanzrechtliche Anpassung umgesetzt: Der bisherige Fonds wird in einen Energiefonds umgewandelt (siehe Kasten).
Befristung der Förderzusagen
Ausserdem legt die Verordnung neu fest, dass das Förderprogramm Energie Winterthur auslaufen wird. Das Programm nimmt eine bedeutende Rolle im Hinblick auf das Klimaziel «Netto null Tonnen CO2-Ausstoss bis 2040» ein. Nach Erreichen des Klimaziels per 2040 hat das Förderprogramm seinen Zweck erfüllt. Entsprechend sieht die Verordnung vor, dass Förderzusagen nur bis Ende 2039 erteilt werden. Sollte eine Verlängerung notwendig sein, muss das Stadtparlament darüber entscheiden.
Die Verordnung über das Förderprogramm Energie Winterthur wird durch die Ausführungsbestimmungen (Vollzugs- und Gebührenordnung) vervollständigt. Mit der neuen Rechtsgrundlage kann das Förderprogramm Energie Winterthur zielgerichtet und wirksam weitergeführt werden. Gleichzeitig wird ein finanzpolitisches Signal gesendet: Abgaben sollen nur so lange erhoben werden wie notwendig.
Zitat zur Verwendung:
«Auf dieser neuen Basis kann das Förderprogramm wirksam weitergeführt werden, bis es seinen Zweck erfüllt hat.»
Stadtrat Stefan Fritschi, Vorsteher Departement Technische Betriebe
Finanzielle Auswirkungen der einheitlichen AbgabeDas Förderprogramm wird über eine Abgabe an das Gemeinwesen finanziert. Bis anhin ist die Abgabe gestaffelt nach jährlichem Stromverbrauch erhoben worden. Für 2026 gelten 0,9 Rp./kWh bis 100’000 kWh, darüber werden 0,6 Rp./kWh verrechnet. Mit der neuen Verordnung soll die Abgabe vereinheitlicht werden, um konsequent die energie- und klimapolitischen Ziele der Stadt Winterthur zu verfolgen. Die heutigen Voraussetzungen würden zu einem einheitlichen Abgabesatz von gemittelt 0,78 Rp./kWh führen. Der tatsächliche Abgabesatz ab 2027 wird vom Stadtrat im Sommer 2026 bestimmt. Prognostizierte Auswirkungen der einheitlichen Abgabe auf die Verbrauchskategorien gemäss ElCom: Jahresverbrauch Verbrauchstyp (ElCom) Auswirkung auf Jahreskosten Abgabe |




