Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

Neue Namensgebung für einzelne Schulhäuser und Kindergärten

11.06.2015
Aufgrund von Verwechslungsgefahr, insbesondere in Notfällen, haben die Zentralschulpflege Winterthur und das Departement Schule und Sport für insgesamt neun Schulhäuser und Kindergärten eine neue Namensgebung beschlossen.

Aufgrund von Verwechslungsgefahr, insbesondere in Notfällen, haben die Zentralschulpflege Winterthur und das Departement Schule und Sport für insgesamt neun Schulhäuser und Kindergärten eine neue Namensgebung beschlossen. Die neuen Bezeichnungen sind offiziell ab 1. August 2015 gültig.

Schul- und Schulhausbezeichnungen sind oft historisch begründet und wurden damals in jedem Schulkreis oder Stadtquartier individuell gewählt. Dadurch sind in Winterthur im Laufe der Zeit Doppelspurigkeiten und Überschneidungen entstanden. Bestes Beispiel dafür sind die beiden Schulhäuser «Ausserdorf»: Eines steht an der Wieshofstrasse 59 in Wülflingen und das andere an der Alten Römerstrasse 2 in Oberwinterthur.

Immer wieder kam und kommt es durch solche Doppelnamen zu Verwirrungen, sei es bei der Postzustellung, bei Eltern oder in der Kommunikation. Solche Verwechslungen könnten insbesondere in einer Notfallsituation mit Polizei- und/oder Feuerwehreinsatz fatale Folgen haben.

Darum hat die Zentralschulpflege Winterthur (ZSP) eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, sämtliche Winterthurer Schulbezeichnungen, Namen und Adressen zu überprüfen und Doppelnamen von Schulanlagen oder unklar definierte Adressen zu überarbeiten sowie einheitliche Grundsatzregelungen für künftige Namensgebungen zu schaffen, unter Einbezug von Vertretern der Polizei und der Feuerwehr. Die ZSP genehmigte die entsprechende Namensliste und Regelung. Nebst einigen kleineren und organisatorischen Anpassungen, erhalten insgesamt neun Schulhäuser und Kindergärten einen neuen Namen (Auflistung). Die neue Namensgebung tritt per 1. August 2015 in Kraft.

Kurzpräsentation

Fusszeile