Neue Hürden für Solaranlagen auf Altstadtdächern
Das Bundesgericht hat im Falle einer geplanten Solaranlage an der Technikumstrasse eine Beschwerde der Stadt Winterthur abgewiesen. Solaranlagen in ISOS-A-Perimetern sind demnach als Bundesaufgabe zu qualifizieren. Winterthur bedauert diesen richtungsweisenden Entscheid, der die Gemeindekompetenz beschneidet und die Energiewende bremst.
Eine private Bauherrin plant auf dem Dach ihrer Liegenschaft an der Technikumstrasse eine Photovoltaikanlage. Der Bauausschuss der Stadt Winterthur bewilligte das Baugesuch am 27. Juni 2023. Der dagegen erhobene Rekurs des Zürcher Heimatschutzes wurde vom Baurekursgericht des Kantons Zürich gutgeheissen. Die Stadt Winterthur hat den Fall zur Klärung dieser schweizweit relevanten Frage und zur Erlangung der Rechtssicherheit bis ans Bundesgericht weitergezogen, das nun letztinstanzlich entschieden hat – gegen die Stadt Winterthur.
Das betroffene Gebäude befindet sich nicht im Inventar schutzwürdiger Bauten der Stadt Winterthur; es wurde zudem noch vor wenigen Jahrzehnten um zwei Geschosse aufgestockt. Jedoch gehört es als Teil der Winterthurer Altstadt zum Perimeter der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) mit Erhaltungsziel A. Die strittige Frage war, ob durch diesen Umstand die «Erfüllung einer Bundesaufgabe» vorliegt. Ist dies der Fall, ist im Zuge des Bewilligungsverfahrens zwingend eine Beurteilung der kantonalen Fachstelle (Amt für Raumentwicklung) erforderlich. Diese prüft, ob ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) oder der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) eingeholt werden muss.
Das Bundesgericht kommt nun letztinstanzlich zum Schluss, dass die Bewilligung einer Solaranlage im ISOS-Gebiet mit Erhaltungsziel A trotz der in Zweifel zu ziehenden Verfassungskonformität der massgebenden rechtlichen Grundlage (Art. 18a RPG) eine Bundesaufgabe darstellt – dies, obwohl selbst das Bundesamt für Raumentwicklung im Rahmen einer Stellungnahme im Verfahren vor Bundesgericht die Erstellung von Solaranlagen in ISOS A-Perimetern ebenfalls nicht als Bundesaufgabe qualifiziert hat. Die Beschwerde der Stadt Winterthur wurde abgewiesen.
«Dieser Entscheid schafft hohe bürokratische Hürden für die Erstellung von Solaranlagen in Kernzonen», sagt Stadträtin Christa Meier, Vorsteherin des Departements Bau und Mobilität. «Die Einordnung dieser Anlage war im Rahmen des Baugesuchs durch die Winterthurer Behörden gründlich geprüft worden. Dieses Urteil ist ein Rückschlag für die Energiewende – und für die Gemeindeautonomie.»




