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Neue Gebührenverordnung für das Steueramt Winterthur

09.03.2017
er Stadtrat hat für das Steueramt der Stadt Winterthur eine neue Gebührenverordnung erlassen und setzt sie per 1. Mai 2017 in Kraft. Insgesamt werden die Gebühren mehrheitlich gesenkt. Die neue Verordnung ersetzt die bisherige Gebührenordnung aus dem Jahr 2005, die in verschiedener Hinsicht nicht mehr aktuell ist. So wurden allgemeine Bestimmungen über den Geltungsbereich der Verordnung, die Grundsätze der Gebührenfestsetzung sowie die Voraussetzungen von Vorschussleistungen, Gebührenreduktion und Gebührenerlass aufgenommen. Des Weiteren wurden einzelne Gebühren dem Äquivalenzprinzip entsprechend angepasst und nicht mehr aktuelle Gebühren aufgehoben (vgl. Tabelle auf der Rückseite).Die Verordnung wird heute amtlich publiziert und kann unter stadt.winterthur.ch eingesehen werden.

Der Stadtrat hat für das Steueramt der Stadt Winterthur eine neue Gebührenverordnung erlassen und setzt sie per 1. Mai 2017 in Kraft. Insgesamt werden die Gebühren mehrheitlich gesenkt. Die neue Verordnung ersetzt die bisherige Gebührenordnung aus dem Jahr 2005, die in verschiedener Hinsicht nicht mehr aktuell ist. So wurden allgemeine Bestimmungen über den Geltungsbereich der Verordnung, die Grundsätze der Gebührenfestsetzung sowie die Voraussetzungen von Vorschussleistungen, Gebührenreduktion und Gebührenerlass aufgenommen. Des Weiteren wurden einzelne Gebühren dem Äquivalenzprinzip entsprechend angepasst und nicht mehr aktuelle Gebühren aufgehoben (vgl. Tabelle).

Gebührentabelle
Typ Titel
20170309 Gebührentabelle Steueramt

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