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Neue Gasverordnung

09.05.2014
Die Verordnung über die Abgabe von Gas von 1984 wird auf den neusten Stand gebracht. Sie nimmt die aktuellen Entwicklungen in Politik, Markt und Technik auf und schafft die Grundlage, um neue Gasprodukte - analog zu den bewährten Stromprodukten - einzuführen.

Die Verordnung über die Abgabe von Gas von 1984 wird auf den neusten Stand gebracht. Sie nimmt die aktuellen Entwicklungen in Politik, Markt und Technik auf und schafft die Grundlage, um neue Gasprodukte - analog zu den bewährten Stromprodukten - einzuführen. Der Stadtrat überweist dem Grossen Gemeinderat die Vorlage zur Beschlussfassung.

Die neue Verordnung über die Abgabe von Gas (VAG) berücksichtigt die energiepolitischen Ziele der Stadt Winterthur: Erdgas leistet einen wichtigen Beitrag im Übergang von fossilen zu erneuerbaren Energien. Zudem schafft die neue Verordnung die Grundlage für die Einführung von neuen Gasprodukten, wie zum Beispiel Biogas. Geplant sind eine Ökologisierung der Produktepalette und damit eine Auswahl für die Kundschaft.

In der Verordnung werden zudem neue Richtlinien in der Technik sowie die absehbare vollständige Gasmarktöffnung einbezogen. Die neue VAG folgt den Branchenempfehlungen, die zusammen mit Industrieverbänden ausgearbeitet worden sind. Gleichzeitig erhält Stadtwerk Winterthur mit der neuen VAG das richtige Werkzeug, um die Gasversorgung wirtschaftlich und ökologisch nachhaltig zu führen.

Einheimisches Biogas fördern

Die heutige Gaskundschaft bezieht fast ausschliesslich Erdgas. Wer mit Erdgas Auto fährt, hat im Treibstoff derzeit einen Anteil von 10 Prozent Biogas. 2012 wurde in Winterthur insgesamt 0,36 Gigawattstunden Biogas verbraucht, was einem Anteil am gesamten Erdgasverbrauch von 0,07 Prozent entspricht. Der Biogas-Anteil wird wachsen, denn die Kundschaft soll künftig Biogas nicht nur via Tankstelle, sondern auch zum Heizen und Kochen wählen können.

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