Neue Bestimmungen für die projektbezogene Kulturförderung
Der Bereich Kultur der Stadt Winterthur hat die Bestimmungen für die projektbezogene Kulturförderung überarbeitet. Er tat dies aufgrund der Auswertung einer dreijährigen Pilotphase. Der Stadtrat hat die neuen Richtlinien verabschiedet. Sie gelten ab nächstem Jahr.
Der Stadtrat hat im Rahmen des Kulturleitbildes 2015 in Aussicht gestellt, die Bestimmungen der projektbezogenen Kulturförderung zu revidieren. Die Überarbeitung erfolgte 2016 in einem partizipativen Prozess mit rund 100 Winterthurer Kulturschaffenden und weiteren Fachpersonen aus den Sparten Bildende Kunst, Theater, Tanz, Literatur und Musik. Dabei wurden nicht nur die bisherigen Förderinstrumente überprüft und ergänzt, sondern es wurde auch die Transparenz in Bezug auf Kriterien und Prozesse erhöht.
Nach einer dreijährigen Pilotphase erfolgte 2019 eine wiederum partizipativ gestaltete Evaluation. Aufgrund ihrer Resultate wurden verschiedene Anpassungen in den Bestimmungen vorgenommen und in spartenspezifischen Richtlinien sowie dazugehörigen Merkblättern festgehalten. Mit den neuen Richtlinien erhält der Bereich Kultur nun eine durch den Stadtrat verabschiedete Arbeitsgrundlage in Hinblick auf Fördermassnahmen und Beurteilungskriterien der projektbezogenen Kulturförderung. Die spezifischen, detaillierten Vorgaben zur Gesuchstellung und -bearbeitung finden sich jeweils in einem Merkblatt des Bereichs Kultur.
Die vom Stadtrat verabschiedeten Richtlinien treten per 1. Januar 2020 in Kraft. Die dazugehörigen Merkblätter sind ebenfalls ab diesem Zeitpunkt gültig.
Die neuen Richtlinien zur Projektförderung der Stadt Winterthur sind unter stadt.winterthur.ch/kultur-projektfoerderung zu finden.