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Neue Abgrenzungsregel macht den Gewinn im Budget 2019 der Stadt Winterthur zunichte

02.10.2018
Mit dem neuen Gemeindegesetz ist eine neue Vorschrift für die Abgrenzung des Ressourcenausgleichs eingeführt worden. Ohne diese neue Regelung hätte der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat das Budget 2019 mit einem Gewinn von knapp 13 Millionen Franken unterbreiten können. Aufgrund der neuen finanztechnischen Vorgabe resultiert jedoch im Budget ein Verlust von 42,3 Millionen Franken.

Mit dem neuen Gemeindegesetz ist eine neue Vorschrift für die Abgrenzung des Ressourcenausgleichs eingeführt worden. Ohne diese neue Regelung hätte der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat das Budget 2019 mit einem Gewinn von knapp 13 Millionen Franken unterbreiten können. Aufgrund der neuen finanztechnischen Vorgabe resultiert jedoch im Budget ein Verlust von 42,3 Millionen Franken.

Die neue Vorschrift wurde im Rahmen der Totalrevision des neuen Gemeindegesetzes durch den Kantonsrat eingeführt und regelt die Abgrenzung des Ressourcenausgleichs. Danach ist die Differenz zwischen dem im Rechnungsjahr empfangenen und dem aufgrund der effektiven Steuerkraft zu erwartenden Ausgleichsbeitrags über transitorische Aktiven oder Rückstellungen zu verbuchen. Im Budget der Stadt Winterthur hat dies folgende Auswirkungen: Einerseits ist die Erhöhung des Ressourcenausgleichs für das Budgetjahr 2019, das auf den Daten der Rechnung 2017 basiert, bereits in der Rechnung 2017 mittels einer transitorischen Verbuchung von 37 Millionen Franken vereinnahmt worden. Da diese Buchung für die Rechnung 2017 nachträglich nicht mehr berücksichtigt werden kann, erfolgt dies im ersten Jahr der neuen Abgrenzungspraxis über einen Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar 2019, was das Eigenkapital erhöht. Diese transitorische Vereinnahmung muss in der Folge im Budget 2019 als Einnahmenminderung wieder aufgelöst werden. Andererseits ist zusätzlich eine Rückstellung von 17,8 Millionen Franken vorzunehmen, da der Ressourcenausgleich, der auf der Datenbasis des Jahrs 2019 erwartet wird, tiefer liegen wird als der im Jahr 2019 ausbezahlte Betrag.

Der nach Vornahme der Abgrenzungen im Budget ausgewiesene Ressourcenausgleichsbetrag entspricht somit weder einer periodengerechten Verbuchung noch dem im Rechnungsjahr 2019 auszuzahlenden Ausgleichsbetrag, wie es heute der Fall ist. Damit verlieren die ausgewiesenen Resultate jegliche ökonomische Bedeutung und verunmöglichen die Darstellung der tatsächlichen finanziellen Lage. Die neue Abgrenzungspraxis widerspricht vielmehr den ebenfalls im Gemeindegesetz verankerten Bilanzierungsgrundsätzen. Die neue Regelung stösst nicht nur in der Stadtgemeinde Winterthur auf Widerstand. Der Stadtrat hat deshalb zusammen mit anderen Gemeinden einen Prozess eingeleitet, um diese neue Bestimmung baldmöglichst wieder aufheben zu können.

Gewährung der Lohnmassnahmen

Angesichts des eigentlich guten Ergebnisses erachtet es der Stadtrat als opportun, dem Personal auch für das nächste Jahr die ordentlichen Lohnmassnahmen gemäss Personalstatut zu gewähren. Obwohl mit einer moderaten Teuerung gerechnet wird, kann auf den Teuerungsausgleich verzichtet werden, da die negative Teuerung der vergangenen Jahre noch nicht vollständig kompensiert ist.

Wesentliche Abweichungen zum Vorjahresbudget 

Wegen des Rückgangs der Grundstückgewinnsteuereinnahmen nach den Sondereffekten der vergangenen zwei Jahre sinken die Steuererträge um 13,6 auf 426 Millionen Franken, was für Winterthur immer noch als hoch bezeichnet werden kann. Das Ausgabenwachstum bei den wenig beeinflussbaren Kostenfaktoren Bildung (+ 12,5 Mio. Fr.), Soziallasten (+ 4 Mio. Fr.) und Pflege (+ 3,9 Mio. Fr.) bleibt bestehen.

Weiterhin Defizite in der Finanzplanung 2020-2022

Bei der sozialen Wohlfahrt kann gegenüber den anderen Gemeinden des Kantons (ohne Stadt Zürich) eine starke überdurchschnittliche Belastung nachgewiesen werden, die gegenüber dem letzten Jahr um sieben auf 42 Millionen Franken gestiegen ist. Deshalb setzt sich der Stadtrat weiterhin für eine faire Soziallastenverteilung ab 2021 ein. In den Planjahren 2020 bis 2022 beläuft sich die zusätzliche Belastung bei der Sozialhilfe und Pflegefinanzierung auf fast 25 Millionen, bei der Schule auf rund 24 Millionen Franken. Dies entspricht einer durchschnittlichen Aufwandsteigerung von 16 Millionen Franken pro Jahr. Ohne einen fairen Soziallastenausgleich sind die absehbaren Defizite ab dem Jahr 2021 für die Stadt Winterthur nicht mehr tragbar und steigen schon im Folgejahr 2022 wiederum auf rund 70 Millionen Franken.

Weisung an den Grossen Gemeinderat

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