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«Netto-Null bis 2050»: Informiert, koordiniert und ressourcenorientiert zum Ziel

07.01.2020
Im Juli 2019 hat der Grosse Gemeinderat die Motion «Netto Null Tonnen CO2 bis 2050» an den Stadtrat überwiesen. Weil der Stadtrat im Rahmen des Projekts «Weiterführung Energiekonzept 2050» bereits mit Hochdruck an einer Entscheidungsgrundlage arbeitet, beantragt er eine Fristerstreckung und bündelt so die Ressourcen, um schneller wirksame Massnahmen umsetzen zu können.

Im Juli 2019 hat der Grosse Gemeinderat die Motion «Netto Null Tonnen CO2 bis 2050» an den Stadtrat überwiesen. Weil der Stadtrat im Rahmen des Projekts «Weiterführung Energiekonzept 2050» bereits mit Hochdruck an einer Entscheidungsgrundlage arbeitet, beantragt er eine Fristerstreckung und bündelt so die Ressourcen, um schneller wirksame Massnahmen umsetzen zu können.

Netto-Null bedeutet, dass Emissionsquellen und -senken von Treibhausgasemissionen im Gleichgewicht sind. Der Anfang Oktober 2018 veröffentlichte Sonderbericht des Weltklimarates zeigt auf, dass das Netto-Null-Ziel bis 2050 nötig ist, um das globale Klima zu stabilisieren. Basierend auf dieser wissenschaftlichen Grundlage prüft der Stadtrat zurzeit im Rahmen des Projekts «Weiterführung Energiekonzept 2050», welchen Beitrag Winterthur dazu leisten muss. Ende 2020 wird ein überarbeitetes «Energiekonzept 2050» inklusive Massnahmenplan zum Beschluss vorliegen und damit die notwendige Grundlage geschaffen, um eine fundierte Entscheidung zur Zielsetzung und deren Umsetzung zu treffen.

Am 8. Juli 2019 hat der Grosse Gemeinderat die Motion «Netto Null Tonnen CO2 bis 2050» überwiesen. Die Beantwortung der Motion würde das bereits laufende Projekt «Weiterführung Energiekonzept 2050» verzögern. Deshalb beantragt der Stadtrat eine Fristverlängerung. Er schlägt vor, dass dem Grossen Gemeinderat im Januar 2021 direkt ein Beschlussentwurf zur Anpassung der energie- und klimapolitischer Ziele vorgelegt wird. So können nicht nur Ressourcen gebündelt und ergänzende Massnahmen schneller definiert und letztlich umgesetzt werden. Es kann auch sichergestellt werden, dass der Grosse Gemeinderat in voller Kenntnis aller Fakten entscheidet.

Falls der Grosse Gemeinderat den Beschlussentwurf Anfang 2021 annimmt und zeitnah zuhanden des nötigen Volksentscheides freigibt, könnten allfällige neue Massnahmen bereits im Jahr 2022 umgesetzt werden. Bei einer Annahme der Motion würde die Vorlage eines Beschlussentwurfs hingegen erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Eine Fristverlängerung ermöglicht somit gegenüber einer direkten Annahme der Motion einen Zeitgewinn von einem Jahr.

Nebst dem Projekt «Weiterführung Energiekonzept 2050» setzt die Stadt Winterthur auch in diesem Jahr verschiedene Massnahmen wie Energetische Vorgaben in Planungs- und Baubewilligungsverfahren oder Förderung von Wärmenetzen kontinuierlich um, die auf dem aktuellen Energiekonzept 2050 beruhen. Zudem setzt sie weiterhin auf den Dialog mit der Klimajugend und führt die Kampagne «Stadtgmües» fort. Des Weiteren ist ein CO2-freier Tag geplant.

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