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Nachzählung zur «Verordnung über das gebührenpflichtige Parkieren auf öffentlichem Grund»: Resultat wurde bestätigt

04.10.2021
Die Nachzählung zur städtischen Vorlage «Verordnung über das gebührenpflichtige Parkieren auf öffentlichem Grund» bestätigte das Abstimmungsresultat vom vorletzten Sonntag. Die Vorlage wurde mit einem Nein-Stimmenanteil von 50,1 Prozent abgelehnt. Die Stimmendifferenz betrug 64 Stimmen.

Die Nachzählung zur städtischen Vorlage «Verordnung über das gebührenpflichtige Parkieren auf öffentlichem Grund» bestätigte das Abstimmungsresultat vom vorletzten Sonntag. Die Vorlage wurde mit einem Nein-Stimmenanteil von 50,1 Prozent abgelehnt. Die Stimmendifferenz betrug 64 Stimmen.

Die Nachzählung wurde durch den Stadtrat angeordnet, weil die Abstimmung über die «Verordnung über das gebührenpflichtige Parkieren auf öffentlichem Grund» vom 26. September äusserst knapp ausgefallen war. Der Ja-Stimmen-Anteil betrug 49,9 Prozent. Gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (§ 75) ordnet die wahlleitende Behörde bei einem knappen Ausgang eine Nachzählung an. Gemäss der Verordnung über die politischen Rechte (§ 49) liegt ein knapper Ausgang einer Abstimmung in der Regel dann vor, wenn der Anteil der Ja-Stimmen zwischen 49,8 und 50,2 Prozent der Summe der Ja-Stimmen und der Nein-Stimmen liegt.

Die Nachzählung vom vergangenen Freitagabend zeitigte folgendes Resultat: mit Ja stimmten 18 360 Personen, mit Nein 18 424 Personen. Dies ergab einen Nein-Stimmen-Überhang von 64 Stimmen, was den Nein-Stimmenanteil von 50,1 Prozent bestätigte.

Geleitet wurde die Nachzählung durch Stadtschreiber Ansgar Simon (Sekretär des Wahlbüros der Stadt Winterthur). Als Zählerinnen und Zähler fungierten neun Kaderangehörige der Kreiswahlbüros sowie Mitarbeitende aus der Stadtkanzlei. Die Nachzählung dauerte knapp 3 Stunden.

Die detaillierten Abstimmungsresultate finden Sie hier: stadt.winterthur.ch

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