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Nach Brand: Rückbau des Wohnhauses Oberer Deutweg 29

19.07.2018
Das Wohnhaus am Oberen Deutweg 29 wird nach dem Brand im August 2017 abgebrochen, und das Land wird rekultiviert. Danach wird das Grundstück zur Ergänzung des Sportparks Deutweg genutzt. Der Stadtrat hat die damit verbundenen Ausgaben für gebunden erklärt und zulasten seines Kompetenzkredits bewilligt.

Das Wohnhaus am Oberen Deutweg 29 wird nach dem Brand im August 2017 abgebrochen, und das Land wird rekultiviert. Danach wird das Grundstück zur Ergänzung des Sportparks Deutweg genutzt. Der Stadtrat hat die damit verbundenen Ausgaben für gebunden erklärt und zulasten seines Kompetenzkredits bewilligt.

Am Morgen des 17. August 2017 ist im Ökonomiegebäude (Scheune) der städtischen Liegenschaft am Oberen Deutweg 29 ein Brand ausgebrochen, der im Dachgeschoss auch auf das Wohngebäude übergegriffen hat. Die Scheune musste infolge Einsturzgefahr sofort abgebrochen werden, beim Wohnhaus mussten Sicherungsmassnahmen getroffen werden. Der Bereich Immobilien konnte allen Mietparteien eine Übergangslösung anbieten. Die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ) hat den Brandschaden begutachtet und die Schadensumme berechnet; die Brandursache konnte jedoch nicht ermittelt werden.

Die Liegenschaft liegt in der Zone für öffentliche Bauten. Da die Gebäude somit zonenfremd sind, würde bei einem Wiederaufbau das Planungs- und Baugesetz zwar den Bestand garantieren; ein Ausbau oder eine Umnutzung wären jedoch nicht gestattet. Die Liegenschaft liegt zudem im Perimeter des «Masterplan Sportpark Deutweg», weshalb die Gebäude spätestens bei Umsetzung des Masterplans ohnehin abgebrochen werden müssten. In Anbetracht dessen hat der Stadtrat entschieden, auf einen Wiederaufbau der Gebäude zu verzichten und die Landfläche künftig zur Ergänzung des Sportparks Deutweg zu nutzen. Entsprechend muss das Grundstück vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen übertragen werden. Für den Rückbau erhält die Stadt von der Gebäudeversicherung einen Betrag über 471 000 Franken vergütet.

Der Stadtrat hat die Ausgaben für die bereits getätigten Sicherungsmassnahmen sowie den Rückbau des Wohnhauses und die Rekultivierung des Landes im Betrag von rund 170 000 Franken für gebunden erklärt und für den Übertragungswert vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen aus seinem Kompetenzkredit 110 400 Franken bewilligt.

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