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Musikschulgesetz: Stadtrat übt scharfe Kritik am Nichteintretensentscheid

04.03.2016
Den Entscheid der kantonsrätlichen Kommission für Bildung und Kultur (KBIK), erst gar nicht auf die Debatte zu einem neuen Musikschulgesetz einzutreten, kann der Winterthurer Stadtrat nicht nachvollziehen.

Den Entscheid der kantonsrätlichen Kommission für Bildung und Kultur (KBIK), erst gar nicht auf die Debatte zu einem neuen Musikschulgesetz einzutreten, kann der Winterthurer Stadtrat nicht nachvollziehen. Falls der Kantonsrat dem Kommissionsantrag folgt, entzieht er sich seiner Verantwortung, kantonsweit klare Rahmenbedingungen für die musikalische Bildung festzulegen. Er missachtet auch den verfassungsmässigen Auftrag für die Jugendmusikförderung gemäss Art. 67a Bundesverfassung.

Nach über zehnjähriger Diskussion und trotz einhelliger Zustimmung in der Vernehmlassung, dass es eine gesetzliche Grundlage für die musikalische Bildung im Allgemeinen und für die Förderung von Begabten im Besonderen braucht, hat sich die vorberatende Kommission des Kantonsrat entschlossen, nicht auf den regierungsrätlichen Gesetzesentwurf einzutreten. Diesen Entscheid kann der Stadtrat nicht nachvollziehen, und er kritisiert ihn scharf. Obschon er die beantragte Beitragshöhe an den Betrieb von Musikschulen als zu gering erachtet hat, steht der Stadtrat hinter dem Musikschulgesetz als Rechtsgrundlage. Die aktuell gültige Musikschulverordnung des Regierungsrates genügt diesen Anforderungen nicht.

Mit einem Nichteintreten auf die Vorlage entzieht sich der Kantonsrat seiner Verantwortung als Legislative. Wie der Regierungsrat, ist auch der Stadtrat überzeugt, dass es eine kantonale gesetzliche Regelung für den Musikschulunterricht braucht; einerseits als Basis für künftige politische Entscheide, anderseits als Finanzierungsgrundlage von Musikschulangeboten für auswärtige Kinder sowie um den Musikschulen eine gewisse Planungssicherheit zu ermöglichen. Im Weiteren enthält das Gesetz den verfassungsmässigen Auftrag, die musikalische Bildung allen zugänglich zu machen und einheitliche Regelungen zu treffen, Musikbegabte zu fördern. Der Stadtrat würde es daher sehr begrüssen, wenn die Mehrheit des Kantonsrats auf die Gesetzesvorlage eintritt, die Details diskutiert und im Rahmen der Ratsdebatte einen Beschluss fasst.

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