Moderne Kehrichtentsorgung in der Altstadt
Die Unterflurcontainer in der Altstadt werden von der Bevölkerung rege benutzt. Die neue Art der Kehrichtentsorgung bewährt sich im täglichen Gebrauch. Nach Vollendung der zweiten Ausbauetappe mit sieben zusätzlichen Standorten plant das Tiefbauamt nun den nächsten Schritt: Entlang der Stadthaus- und der General-Guisan-Strasse entstehen fünf neue Anlagestandorte.
Vor fünf Jahren konnte das Tiefbauamt nach einem Pilotversuch die ersten Unterflurcontainer am Kirchplatz einweihen und der Bevölkerung zur Nutzung übergeben. Die Sammelbehälter sind in den Untergrund eingebettet und haben je ein Volumen von 5 m3, was sechs Normcontainern entspricht. Dank dem grossen Stapelvolumen und einer elektronischen Füllstandmessungen müssen die Container nicht mehr nach einem fixen Rhythmus geleert werden, sondern nur noch nach Bedarf. Dies ist nicht nur effizienter, es spart auch Lastwagenkilometer und führt dazu, dass die innere Altstadt weniger häufig befahren werden muss. Dies schätzen Kunden, Gewerbebetriebe, Besucherinnen und Besucher und die Anwohnerinnen und Anwohner sehr.
Am 4. Juli 2016 hat der Grosse Gemeinderat einen Kredit von 500 000 Franken für das Ausrüsten der gesamten Altstadt mit Unterflurcontainern bewilligt. Die zweite Ausbauetappe ist nun abgeschlossen: In den Bereichen Neumarkt, Spital-, Steinberg-, Ober- und Neustadtgasse sowie am Graben und Holderplatz sind insgesamt sieben Unterflursammelpunkte realisiert. Die letzte Anlage am Oberen Graben ging am 28. April 2017 in Betrieb. Die Bauarbeiten waren problemlos. Anspruchsvoll waren die Anpassungen betroffener Leitungen und die Reparatur der Pflästerungen.
Das Tiefbauamt nimmt nun die dritte Ausbauetappe an die Hand. Sie umfasst den äusseren Perimeter rund um die Altstadt. In der ersten Phase werden fünf Standorte entlang der Stadthaus- und der General-Guisan-Strasse realisiert. Zu einem späteren Zeitpunkt folgen weitere Unterflurcontainer entlang der Technikumstrasse. Neben der Abstimmung auf die Entsorgungsbedürfnisse der Bevölkerung muss das Tiefbauamt auch die Interessen, Nutzungen und Ansprüche der Benützerinnen und Benützer des öffentlichen Grundes wie z.B. des Gewerbes bei der Realisierung berücksichtigen. Zudem ist bei diesen Standorten besonders auch auf den Verkehr und auf die Fahrbereiche von Stadtbus zu achten. Die neuen Standorte werden gemäss Strassengesetz öffentlich aufgelegt und danach vom Stadtrat festgesetzt.