Mittel für Weiterführung der Velostation beantragt
Die bewachte Velostation am Hauptbahnhof soll weitergeführt werden. Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat die Finanzierung für weitere drei Jahre. Die Kosten belaufen sich auf 390 000 Franken für das Jahr 2019, 375 000 Franken für das Jahr 2020 und 365 000 Franken für das Jahr 2021. Bei den genannten Beträgen handelt es sich um die Bruttokosten der Velostation. Die budgetierten Nettokosten betragen 190 000 Franken für das Jahr 2019, 175 000 Franken für das Jahr 2020 und 165 000 Franken für das Jahr 2021 Ausgegangen wird dabei von Dienstleistungserträgen in der Höhe von 200 000 Franken.
Die Stadt Winterthur betreibt seit 1997 die Velostation am Hauptbahnhof Winterthur. An zwei Standorten sind insgesamt rund 1000 überdachte und bewachte Velo-Abstellplätze verfügbar. Sie ermöglichen den Velofahrerinnen und -fahrern, ihr Velo an zentraler Lage direkt am Bahnhof zu parkieren. So kann die kombinierte Mobilität gefördert werden, wie dies auch das städtische Gesamtverkehrskonzept vorsieht.
Betrieben wird die Velostation von der Arbeitsintegration der Stadt Winterthur (AIW), die dort Teillohn-Arbeitsplätze für Sozialhilfebeziehende anbietet. Damit erhalten Personen, die aus persönlichen Gründen nicht im ersten Arbeitsmarkt bestehen können, eine Arbeit und die Möglichkeit zur sozialen Integration.
Mit betrieblichen Anpassungen können in den nächsten drei Jahren Kosten eingespart werden. Künftig soll den Teillohn-Mitarbeitenden stufenweise mehr Eigenverantwortung übertragen werden. Das erfordert weniger Präsenz der städtischen Mitarbeitenden. Bis 2020 werden so 0,3 städtische Stellen reduziert, was zu einer Ersparnis von rund 40 000 Franken pro Jahr führt.
Für die Stadt Winterthur ist die Velostation eine Win-win-Situation. Sie bietet eine gute Dienstleistung für Velofahrerinnen und Velofahrer sowie einen Anreiz zur umweltschonenden Mobilität. Zudem ermöglicht das Teillohnsystem, die Dienstleistungen zu einem günstigen Preis zu erbringen, während die Programmteilnehmenden durch ihre Arbeit sozial integriert sind.
Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch