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Mehrwertausgleichsgesetz des Kantons deckt das Bedürfnis der Stadt Winterthur zu wenig ab

26.09.2016
Der Stadtrat Winterthur unterstützt die generelle Stossrichtung des Entwurfs für ein Mehrwertausgleichsgesetz im Kanton Zürich. Nach eingehender Prüfung stellt der Stadtrat aber fest, dass die Gesetzesvorlage noch unausgewogen und zu stark auf die Bedürfnisse des Kantons ausgerichtet ist.

Der Stadtrat Winterthur unterstützt die generelle Stossrichtung des Entwurfs für ein Mehrwertausgleichsgesetz im Kanton Zürich. Nach eingehender Prüfung stellt der Stadtrat aber fest, dass die Gesetzesvorlage noch unausgewogen und zu stark auf die Bedürfnisse des Kantons ausgerichtet ist. Er fordert deshalb Nachbesserungen. So ist unter anderem der Abgabesatz auf 20 bis 50 Prozent festzusetzen, auf eine kantonale Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen zu verzichten, städtebauliche Verträge als gleichwertig zu behandeln und die Vorlage darf keine negativen Auswirkungen auf das Steuersubstrat (Grundstückgewinnsteuer) der Stadt haben.

Zusammenfassend stellt der Stadtrat von Winterthur fest, dass der vorliegende Gesetzes-entwurf noch unausgewogen und zu stark auf die Bedürfnisse des Kantons ausgerichtet ist. Es fehlt nach Auffassung des Stadtrates die ausreichende Grundlage, dass die Städte und Gemeinden die mit der vorgesehenen Innenentwicklung tatsächlich verbundenen Aufgaben bewältigen können. Deshalb fordert der Stadtrat folgende Nachbesserungen:

Abgabesatz auf 20 bis 50 Prozent festsetzen

Das vom Bundesrecht vorgegebene Minimum von 20 Prozent genügt angesichts der anstehenden Herausforderungen nicht. Die Städte und Gemeinden benötigen im Rahmen der Umsetzung des Mehrwertausgleichs in ihre Bau- und Zonenordnungen den entsprechenden Handlungsspielraum. Bei Einzonungen sollen wie vorgeschlagen 20 Prozent in den kantonalen Fonds fliessen, während die Gemeinden eine Abgabe bis maximal 30 Prozent festlegen können.

Verzicht auf kantonale Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen

Unverständlich ist, weshalb der Kanton fünf Prozent des Mehrwertausgleichs bei Um- und Aufzonungen beansprucht. Aus Sicht der Stadt Winterthur wäre es nicht zuletzt angesichts der angespannten finanziellen Situation stossend, wenn dringend benötigte Erträge aus Um- und Aufzonungen zur Finanzierung von Auszonungen in periphere Gebiete umverteilt würden. Auf eine kantonale Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen ist deshalb zu verzichten.

Städtebauliche Verträge als Alternative

Die aktuellen Winterthurer Beispiele Werk 1 im Sulzerareal Stadtmitte, das Umfeld Grüze bzw. das Umfeld Hegi (jeweils Umzonung/öffentlicher Gestaltungsplan in Kombination mit einem städtebaulichen Vertrag) zeigen, dass der Wert von 20 Prozent für städtische Verhältnisse deutlich zu tief angesetzt ist und mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf die erfolgreich ausgehandelten Lösungen nicht möglich gewesen wären. Gegenüber einer auf 20 Prozent beschränkten finanziellen Abgabe hätte der städtebauliche Vertrag auf jeden Fall einen schweren Stand. Nach Auffassung des Stadtrates müssen städtebauliche Verträge eine   gleichwertige Alternative zum direkten monetären Ausgleich darstellen. Je nach Ausgangslage kann eine pauschale Abgabe zur Anwendung kommen oder ein städtebaulicher Vertrag ausgearbeitet werden. Beide Formen des Mehrwertausgleichs sollen in der Bau- und Zonenordnung verankert werden können und städtebauliche Verträge sind auch bei Neueinzonungen vorzusehen.

Offenere Formulierung der Zweckbindung

Die Zweckbindung des kommunalen Mehrwertausgleichsfonds ist offener zu formulieren. Insbesondere sollen mit den Mitteln auch Groberschliessungsanlagen sowie Schulhäuser finanziert werden können.

Negative Auswirkungen auf Steuersubstrat vermeiden

Berechnungen städtischer Fachleute zeigen, dass eine Reduktion der Grundstücksgewinn-steuer auf Kosten der Stadt erfolgt, wenn fünf Prozent der Mehrwertabgabe an den Kanton geht. Solche negativen Auswirkungen der Vorlage auf das Steuersubstrat der Stadt sind zwingend zu vermeiden.

Umzonungen von Zonen für öffentliche Bauten sind keine Neueinzonungen

Die Umzonung einer Zone für öffentliche Bauten soll gemäss Vorlage als Neueinzonung gelten. Die Argumentation dazu überzeugt den Stadtrat nicht. So müsste die Stadt bei einer allfälligen Umwidmung des Schiessplatzes Ohrbühl (langfristige strategische Reserve) einen nicht unerheblichen Betrag in den kantonalen Mehrwertausgleichsfonds überweisen, obwohl die entsprechenden Mittel benötigt würden, um das Areal adäquat zu entwickeln.

Der Stadtrat erwartet, dass diese Nachbesserungen, die nicht nur für Winterthur, sondern für alle Städte und Gemeinden, die künftig mit grossen Herausforderungen der Innenentwicklung konfrontiert sein werden, zentral sind, in die Überarbeitung der Gesetzesvorlage einfliessen.

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