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Massnahmen gegen Schleichverkehr aufgehoben

25.06.2021
Die Begleitmassnahmen zur geplanten Lichtsignalanlage beim Schloss Wülflingen können nicht umgesetzt werden. Die Rekurse dagegen wurden vom Statthalteramt gutgeheissen. Nun plant die Stadt, zuerst die Lichtsignalanlage zu erstellen und danach angemessene Massnahmen zu ergreifen.

Die Begleitmassnahmen zur geplanten Lichtsignalanlage beim Schloss Wülflingen können nicht umgesetzt werden. Die Rekurse dagegen wurden vom Statthalteramt gutgeheissen. Nun plant die Stadt, zuerst die Lichtsignalanlage zu erstellen und danach angemessene Massnahmen zu ergreifen.

Der geplante Bau einer Lichtsignalanlage am Knoten Wülflingerstrasse/Salomon-Hirzel-Strasse hat zu verschiedenen Einwendungen geführt. Besonders viele Bedenken gab es aus den Quartieren Oberfeld und Neuwiesen, weil dort Ausweichverkehr durch die Quartiere befürchtet wird. In einem gemeinsamen Workshopverfahren mit Quartiervereinen und Interessengruppen wurde darauf ein Massnahmenplan zur Verkehrsberuhigung erarbeitet. Dieser sah drei Massnahmen vor:

  • Ein Fahrverbot für Autos und Motorräder mit physischer Sperre auf dem Rennweg und Einbahnverkehr in Richtung Wülflingerstrasse auf der Schützenstrasse
  • Ein Durchfahrverbot mit physischer Sperre für Autos und Motorräder beim Knoten Oberfeld-/ Wart-/Flüelistrasse mit einem Rechtsabbiegeverbot auf der Flüelistrasse
  • Ein Fahrverbot für Autos und Motorräder mit physischer Sperre auf der Hessengüetlistrasse ab Oberfeldstrasse, beziehungsweise nach den Pünten

Gegen die entsprechende Verkehrsanordnung gingen innerhalb der Einsprachefrist insgesamt 26 Rekurse ein. Sie stammten hauptsächlich von Anwohnerinnen und Anwohnern und Gewerbetreibenden aus den Quartieren und richteten sich meist nur gegen einen Teil der Verkehrsanordnung. Insgesamt gab es aber Widerstand gegen alle geplanten Massnahmen. Das Statthalteramt hat nun am 10. Juni die Einsprachen von 22 Rekurrenten und Rekurrentin­nen teilweise gutgeheissen. Damit können alle drei geplanten Massnahmen zur Verkehrsberu­higung nicht umgesetzt werden. In der Verfügung des Statthalteramts wurde bemängelt, dass die Stadt nicht genügend aufzeigen konnte, wieso die Massnahmen notwendig seien.

Die Stadt beabsichtigte, in Zusammenarbeit mit der Quartierbevölkerung vorzeitig und unbüro­kratisch eine gute Lösung zu präsentieren. Dabei ist es aber offenbar nicht gelungen, alle Be­dürfnisse im Quartier zu berücksichtigen. Auf eine Beschwerde gegen die Verfügung des Statt­halteramts wird zugunsten einer raschen Umsetzung der Lichtsignalanlage Schloss verzichtet.

Die Stadt will aber weiterhin eine gute und angemessene Lösung für die Quartiere erarbeiten und Schleichverkehr und Lärmbelastungen verhindern. Aufgrund der Verfügung des Statthalter­amts muss dazu ein Monitoring erstellt werden, das die aktuelle Verkehrssituation aufzeigt. Eine Messung vor Baubeginn und nach Fertigstellung der Lichtsignalanlage soll Klarheit bringen.

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