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Lohnanpassungen beim Fahrpersonal von Stadtbus

09.11.2023
Der Stadtrat hat ausserordentliche Lohnmassnahmen zu Gunsten des Fahrpersonals von Stadtbus Winterthur beschlossen. Damit kann die Stadt Winterthur den geltenden Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Fahrpersonal einhalten, der rechtlich bindend ist. Ursachen der notwendigen Massnahmen sind Veränderungen im Personalbestand von Stadtbus und der daraus resultierende Rückgang der Durchschnittslöhne. Die Massnahmen sind Bestandteil des ordentlichen Budgets des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV). Für die Stadt entstehen keine Mehrkosten.

Der Stadtrat hat ausserordentliche Lohnmassnahmen zu Gunsten des Fahrpersonals von Stadtbus Winterthur beschlossen. Damit kann die Stadt Winterthur den geltenden Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Fahrpersonal einhalten, der rechtlich bindend ist. Ursachen der notwendigen Massnahmen sind Veränderungen im Personalbestand von Stadtbus und der daraus resultierende Rückgang der Durchschnittslöhne. Die Massnahmen sind Bestandteil des ordentlichen Budgets des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV). Für die Stadt entstehen keine Mehrkosten.

Am 9. April 2014 hatte das Winterthurer Stadtparlament den Rahmen-Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Nahverkehrsbetriebe im Kanton Zürich genehmigt. Dem GAV sind unter anderem alle Mitarbeitenden von Stadtbus Winterthur angeschlossen, die überwiegend im Fahrdienst tätig sind – also die Buschauffeurinnen und Buschauffeure. Der GAV sieht einen sogenannten Scharnierlohn vor. Dieser entspricht einem minimalen Brutto-Durchschnittslohn, in dem Zulagen beispielsweise für Wochenendarbeit bereits eingerechnet sind. Die Einhaltung dieses Scharnierlohns ist rechtlich bindend. Bis und mit 2022 konnte die Stadt Winterthur die Einhaltung problemlos gewährleisten.

Jüngere Mitarbeitende senken den Durchschnittslohn

Bereits anfangs 2023 stellt Stadtbus Winterthur fest, dass eine Einhaltung des Scharnierlohns ohne zusätzliche Lohnmassnahmen für das laufende Jahr nicht möglich ist. Dies liegt insbesondere an zwei Gründen. Zum einen kam es in den letzten Jahren zu überdurchschnittlich vielen Pensionierungen oder Frühpensionierungen. Damit verliessen viele langjährige Mitarbeitende Stadtbus, die aufgrund ihrer Erfahrung und ihres Alters hohe Löhne bezogen. Viele jüngere Mitarbeitende mit tieferen Anfangslöhnen kamen neu hinzu. Damit sank der Durchschnittslohn. Zum anderen führt der laufende Angebotsausbau dazu, dass der Personalbestand ständig steigt. Erfahrene Mitarbeitende zu finden ist zudem nicht einfach. Der Arbeitsmarkt ist ausgetrocknet. Deshalb investiert Stadtbus Winterthur viel in die Ausbildung von Neueinsteigerinnen und Neueinsteigern, die aufgrund der fehlenden Erfahrung einen geringeren Lohn beziehen als Personen mit langjähriger Berufserfahrung. Das Ausbildungsprogramm stösst auf Interesse und ist ein Erfolg. Es führt aber dazu, dass die Durchschnittslöhne sinken.

Einhaltung des GAV weiterhin gewährleisten

Der Stadtrat musste deshalb eine Erhöhung der Löhne im Fahrdienst von Stadtbus Winterthur beschliessen, um den GAV weiterhin einhalten zu können. Knapp zwei Drittel der Buschauffeurinnen und Buschauffeure erhalten deshalb rückwirkend ab Juli 2023 eine ausserordentliche Lohnerhöhung. Diese fällt individuell etwa aufgrund der Erfahrung oder des Ausbildungsstandes der Betroffenen unterschiedlich aus. Mitarbeitende von Stadtbus, die ihre Tätigkeit nicht überwiegend im Fahrdienst ausüben – also beispielsweise in der Verwaltung oder in der Werkstatt –, sind nicht betroffen. Die Massnahmen verursachen Lohnkosten in der Höhe von 700 000 Franken jährlich beziehungsweise 350 000 Franken im Jahr 2023. Stadtbus finanziert dies über das laufende Budget, das vom ZVV finanziert wird. Für die Stadt Winterthur entstehen keine zusätzlichen Kosten.

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