Leistungsvereinbarungen zwischen der Stadt Winterthur und den Dorfeten sowie der Fasnacht
Die Stadt Winterthur will die Zukunft von Dorfeten und Fasnacht sichern. Deshalb sollen – wie beim Albanifest – zwischen der Stadt Winterthur und den Organisationskomitees der Dorfeten sowie der Fasnacht Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Diese regeln die Rechte und Pflichten der Vertragspartner sowie Umwelt- und Sicherheitsaspekte. Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat einen wiederkehrenden Kredit von jährlich maximal 241 950 Franken.
Der Stadtrat verfolgt mit den Leistungsvereinbarungen zwischen der Stadt und den Organisationskomitees das Ziel, die Zukunft dieser Traditionsanlässe zu sichern. Die Leistungsvereinbarungen regeln die Zusammenarbeit zwischen den Parteien neu, legen die finanziellen Beiträge der Stadt fest und berücksichtigen die Aspekte von Sicherheit und Nachhaltigkeit angemessen. Damit wird eine langfristige Planungssicherheit für die Vereine erreicht. Und: Die Stadt kann ihre Beiträge mit Bedingungen verknüpfen.
Bewährtes unterstützen und weiterentwickeln
Gemäss Leistungsvereinbarungen obliegen die Vorbereitung, Finanzierung und Durchführung von Dorfeten und Fasnacht nach wie vor den jeweiligen Vereinen. Die Stadt Winterthur leistet mit dem Verzicht auf Gebühren oder auf Einnahmen für städtische Leistungen wie die Benutzung des öffentlichen Grunds sowie mit Subventionsbeiträgen wiederkehrend eine jährliche finanzielle Unterstützung von maximal 241 950 Franken. Im Gegenzug pflegen die Vereine weiterhin die für Winterthur wichtigen Quartierfeste (Dorfeten) und das wichtige Brauchtum (Fasnacht). Sie gewähren der Stadt die Möglichkeit zur Einsicht in die Buchführung und weisen künftige Jahresgewinne den Reserven zu, bis diese einen bestimmten Betrag (mehrheitlich 50 000 Franken) erreichen. Ein Jahresgewinn über diesen Betrag hinaus ist zur Hälfte an die Stadt Winterthur zurückzuerstatten. Ausserdem verpflichten sie sich auf den Grundsatz der Nachhaltigkeit und stellen die Sicherheit sicher.
Befristete Lösung mit Verlängerungsoption
Die einzelnen Leistungsvereinbarungen sind auf fünf Jahre befristet. Danach kann die Situation neu analysiert und gegebenenfalls angepasst werden. Wird keine Kündigung ausgesprochen, verlängern sich die einzelnen Leistungsvereinbarungen automatisch um ein Jahr.
Die Dorfeten und die Fasnacht haben – wie das Albanifest – für die Stadt Winterthur einen hohen gesellschaftlichen und kulturellen Wert. Sie sind zu wichtigen Winterthurer Traditionsanlässen geworden. Sie fördern das Zusammenleben und zugleich die Stadt- und Quartierkultur.
Mit den Leistungsvereinbarungen und der finanziellen Unterstützung anerkennt der Stadtrat einerseits den hohen gesellschaftlichen und kulturellen Wert sowie das grosse öffentliche Interesse an den von Privaten nebenamtlich organisierten und durchgeführten Feste. Andererseits sichert er damit deren Zukunft. Dem Stadtrat ist es zudem ein Anliegen, die finanzielle Unterstützung einheitlich und auf einer finanzrechtlichen Grundlage zu gewähren.
Der Weg zu den LeistungsvereinbarungenIm Jahr 2016 hatte der Stadtrat beschlossen, dass mit Albanifest, Fasnacht und Dorfeten Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden sollen. Ein Jahr später genehmigte der Grosse Gemeinderat die Leistungsvereinbarung mit dem Albanifest. Im Oktober 2018 erklärte der Stadtrat das Vorhaben zu einem Legislaturziel (Massnahme SZ.16.43) und ordnete es dem Handlungsfeld «sozialer Zusammenhalt» zu. |