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Leistungsvereinbarung für das Albanifest

18.07.2017
Die Stadt Winterthur will die Zukunft des Albanifestes sichern. Deshalb soll zwischen der Stadt Winterthur und dem Albanifest-Komitee eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen werden. Diese regelt die Zusammenarbeit sowie Finanz- und Sicherheitsaspekte. Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat in diesem Zusammenhang einen wiederkehrenden Beitrag von jährlich 475 000 Franken.

Die Stadt Winterthur will die Zukunft des Albanifestes sichern. Deshalb soll zwischen der Stadt Winterthur und dem Albanifest-Komitee eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen werden. Diese regelt die Zusammenarbeit sowie Finanz- und Sicherheitsaspekte. Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat in diesem Zusammenhang einen wiederkehrenden Beitrag von jährlich 475 000 Franken.

 Das Albanifest hat für Winterthur einen hohen gesellschaftlichen und kulturellen Wert: Es fördert das Zusammenleben der Bevölkerung und leistet aufgrund seiner überregionalen Bekanntheit einen wichtigen Beitrag für das Standortmarketing der Stadt. Als traditionell verankertes «Fest der Vereine» bietet das Albanifest zudem eine wichtige Plattform, um die lokale Vereinskultur einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren und zugleich die Möglichkeit, für die Vereinstätigkeiten Gelder zu erwirtschaften. Organisiert wird das Albanifest durch das Albanifest-Komitee (AFK), einem privaten Verein mit ehrenamtlich tätigen Mitgliedern. Die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Winterthur und dem AFK ist bislang in der Albanifest-Ordnung aus dem Jahre 1998 festgelegt. Diese ist insbesondere in den Bereichen Finanzen und Sicherheit überholt.

Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses hat der Stadtrat das Ziel, die Zukunft des Albanifestes als «Fest der Vereine» zu fördern und zu sichern. Um das zu erreichen, beantragt der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat – analog zur Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen – eine Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Winterthur und dem AFK, welche die Zusammenarbeit der beiden Parteien neu regelt, die finanziellen Beiträge der Stadt festlegt sowie die Sicherheitsaspekte der Veranstaltung angemessen berücksichtigt. Damit wird eine langfristige Planungssicherheit für die Organisatoren erreicht, und die Stadt kann die Finanzierung mit Bedingungen verknüpfen.

Die Leistungsvereinbarung enthält einen jährlichen finanziellen Beitrag von 475 000 Franken, den die Stadt Winterthur an das Albanifest leistet. Die Stadt übernimmt aber keine Defizitgarantie. Der Beitrag setzt sich aus erlassenen Gebühren und Kosten für städtische Leistungen im Umfang von 425 000 Franken sowie einem Betriebsbeitrag von 50 000 Franken zusammen. Bei den 425 000 Franken handelt es sich um keine neuen Kosten, sondern um Leistungen, die bereits in den letzten Jahren durch die Stadt erbracht wurden. Das Albanifest-Komitee wiederum wird für Gebühren und Leistungen der Stadt Winterthur zu einer jährlichen Zahlung von 125 000 Franken verpflichtet.

Der Beitrag der Stadt ermöglicht es unter anderem, die Teilnahmegebühren für die Vereine tief zu halten. Dieser indirekte Beitrag der Stadt soll, gemäss Leistungsvereinbarung, nur jenen Vereinen zugutekommen, die während des Jahres einen Beitrag von öffentlichem Interesse (wie beispielsweise Jugendförderung, Hilfsprojekte, soziales oder kulturelles Engagement) für die Stadt Winterthur leisten. Bei allen übrigen Teilnehmenden, die vorwiegend kommerzielle Zwecke verfolgen, soll der Kostenbeitrag höher ausfallen, damit dem AFK mehr Mittel zur Bewältigung seiner Aufgaben zur Verfügung stehen. Sollte es dem AFK dank der Unterstützung durch die Stadt Winterthur gelingen, die Festorganisation zu professionalisieren und seine finanzielle Situation zu verbessern, müssen zukünftige Jahresgewinne den Reserven zugewiesen werden, bis diese 250 000 Franken erreichen. Danach ist ein Jahresgewinn zur Hälfte an die Stadt Winterthur zurückzuerstatten. Die Reserve darf nur zur Deckung von Verlusten verwendet werden.

Die Leistungsvereinbarung soll die aufgehobene Albanifest-Festordnung von 1998 ersetzen und ist auf mindestens fünf Jahre befristet. Sie kann eine Grundlage bilden für die künftige Zusammenarbeit der Stadt Winterthur mit weiteren privat organisierten Festanlässen, wie zum Beispiel den Dorfeten oder der Fasnacht.

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