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Kredit zur Umsetzung der flächendeckenden Blauen Zone

28.03.2019
Der Stadtrat hat die Umsetzung des Teilprojekts flächendeckende Blaue Zone beschlossen. Er beantragt dafür beim Grossem Gemeinderat einen Umsetzungskredit von 700 000 Franken. Die Umsetzung mit einer einheitlichen und kostengünstigen Signalisation ist innerhalb der nächsten drei Jahre vorgesehen.

Der Stadtrat hat die Umsetzung des Teilprojekts flächendeckende Blaue Zone beschlossen. Er beantragt dafür beim Grossem Gemeinderat einen Umsetzungskredit von 700 000 Franken. Die Umsetzung mit einer einheitlichen und kostengünstigen Signalisation ist innerhalb der nächsten drei Jahre vorgesehen.

Im April 2017 hat der Stadtrat bekannt gegeben, den öffentlichen Parkraum in der Stadt Winterthur grundsätzlich bewirtschaften zu wollen. Grundlage hierfür bilden das städtische Gesamtverkehrskonzept, das Agglomerationsprogramm Winterthur und Umgebung, der Massnahmenplan Luftreinhaltung sowie der vom Grossen Gemeinderat beschlossene Gegenvorschlag zur kommunalen «Volksinitiative zur Förderung des ÖV, Fuss- und Veloverkehrs in der Stadt Winterthur».

Ein Teilprojekt der Parkraumplanung und -bewirtschaftung (vgl. auch Medienmitteilung vom 21. März 2019 zur Bewirtschaftung des Parkraums auf öffentlichem Grund) ist die Einführung der flächendeckenden Blauen Zone. Flächendeckend bedeutet, dass alle mit dem ÖV genügend erschlossenen Gebiete neu Teil der Blauen Zone werden. Davon ausgenommen sind deshalb Aussenwachten ohne S-Bahnanschluss. Der für die Planung notwendige Projektierungskredit von 300 000 Franken wurde bereits durch den Stadtrat gesprochen. Nun sind die Planungsarbeiten soweit fortgeschritten, dass beim Grossen Gemeinderat ein Umsetzungskredit von 700 000 Franken beantragt wird.

Die Einführung der flächendeckenden Blauen Zone soll dazu führen, dass der Parkraum in den Wohnquartieren den Anwohnenden, nicht aber Pendlerinnen und Pendler zur Verfügung steht. Dafür wird das Stadtgebiet in neunzehn Zonen für Anwohnerinnen und Anwohner (Anwohnerzonen) eingeteilt. So kann sichergestellt werden, dass in der Regel genügend Parkfelder in einem Gebiet angeboten werden können, das Binnenpendeln jedoch nicht gefördert wird. Für die Signalisation der Blauen Zonen hat sich der Stadtrat für eine einheitliche und im Unterhalt kostengünstige Massnahme entschieden. Die blaue Zone wird an lediglich rund sechzig Standorten am jeweiligen Siedlungsrand signalisiert. Hinzu kommen vereinzelte Schilder für spezifisch signalisierte Parkfelder (z.B. bei Parkuhren oder zur lokalen Aufhebung der Bevorzugung von Anwohnerinnen und Anwohnern).

Die flächendeckende blaue Zone soll nach Kreditbeschluss durch den Grossen Gemeinderat in den nächsten drei Jahren umgesetzt werden. Dies erfolgt parallel zur Revision der Verordnungen über das Parkieren durch die Stadtpolizei sowie zur Umsetzung der neuen Zentrumszonen und Quartierzentren, die in der Verordnung über das gebührenpflichtige Parkieren (VgP) geplant werden.

Welches Geschäft regelt welchen Teil der Parkierung in Winterthur?

In den nächsten Monaten befinden sich drei Geschäfte in der öffentlichen Beratung:

Parkplatzverordnung (PPVO)

Die PPVO regelt die minimal erforderliche und maximal zulässige Anzahl Parkplätze für Personenwagen, die minimal erforderliche Anzahl Parkplätze für Motorräder und die minimal erforderliche Anzahl Abstellplätze für Velos. In den Geltungsbereich fallen nur Parkplätze und Abstellplätze auf privatem Grund.

Parkraumplanung

Das Projekt sieht die Einführung einer flächendeckenden Blauen Zone auf öffentlichem Grund in der Stadt Winterthur mit Bevorzugung der Anwohnerinnen und Anwohner vor. Damit sollen die Quartiere vor dem Fremdparkieren durch Pendlerinnen und Pendler geschützt werden. Mit der Umsetzung einer flächendeckenden Blauen Zone über das gesamte Stadtgebiet kann insbesondere der bisherige Effekt vermieden werden, dass bei einer Einführung einer Blauen Zone in einem Quartier, und/oder einer Strasse die Pendlerinnen und Pendler einfach auf angrenzende Gebiete ausweichen.

Parkplatzbewirtschaftung

Inskünftig sollen in der Stadt Winterthur alle Parkplätze auf öffentlichem Grund monetär, zeitlich oder über andere Systeme bewirtschaftet werden. Die Parkplatzbewirtschaftung beinhaltet die Revision von drei miteinander in Wechselwirkung stehenden Verordnungen, die das Parkieren auf öffentlichem Grund regeln. Es sind dies die Verordnungen betreffend das gebührenpflichtige Parkieren (VgP), das unbefristete Parkieren in der Blauen Zone (PBZ) und das Nachtparkieren (NPV).

Weisung an den Grossen Gemeinderat

Darstellung der verschiedenen Zonen für Anwohnerinnen und Anwohner

Darstellung der verschiedenen Zonen für Anwohnerinnen und Anwohner
Typ Titel
Beilage Parkraumplanung

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