Kredit von 375 000 Franken für Erschliessung «Im Link»
Für die Realisierung der im Richtplan eingetragenen Fuss- und Radwege «Im Link» sowie für die Umlegung und Anpassung der Rampe zur Bahnunterführung beantragt der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat einen Kostenbeitrag von 375 000 Franken an die gesamten durch die privaten Grundeigentümerschaft zu tragenden Erschliessungskosten von rund sechs Millionen Franken. Es kann mit einem Beitrag aus dem Fonds für den Bau des überkommunalen Strassennetzes sowie aus dem Agglomerationsprogramm der 2. Generation gerechnet werden, so dass die Nettokosten für die Stadt voraussichtlich rund 145 000 Franken betragen werden.
Der Grosse Gemeinderat hat im Februar 2014 das Gesamtpaket der Planungszone Neuhegi-Grüze zustimmend zur Kenntnis genommen und verschiedene Teile daraus festgesetzt. Auf dieser planungsrechtlichen, behördenverbindlichen Basis hat der Stadtrat 2016 mit den privaten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern den Erschliessungsvertrag «Im Link» abgeschlossen. Der Vertrag regelt den Ausbau der Strasse und der Werkleitungen zwischen der Suzerallee und der Brücke Barbara-Reinhart-Strasse über die Seenerstrasse. Nach dem Ausbau der Anlagen durch die private Gesellschaft werden die Anlagen an die Stadt abgetreten. Vertragsgemäss ist der privaten Bauherrschaft für die im Richtplan eingetragenen Fuss- und Radwege ein Kostenbeitrag an die Erschliessungskosten zu entrichten.
2014 hat der Stadtrat den Neubau der Fuss- und Radwegunterführung Hegistrasse – Im Link aus Kostengründen aus dem Budget gestrichen. Über die Regionalplanung Winterthur und Umgebung (RWU) wurde dem Regierungsrat die Aufnahme der bisher kommunalen Verbindung als überkommunale Verbindung beantragt. Sobald Fuss- und Radwegunterführung rechtskräftig als überkommunale Verbindung festgesetzt sind, wird das Tiefbauamt der Stadt die Projektierung wieder aufnehmen. Der Projektablauf bis zur Realisierung wird erfahrungsgemäss mehrere Jahre dauern. Aufgrund des Ausbaus der Anlagen «Im Link» wird das Trassee der Strasse nun nach Norden verschoben und tangiert die Bahnunterführung. Die private Unterführung muss deshalb rückgebaut werden, und die Rampe zur Unterführung muss umgelegt und angepasst werden. Die Stadt Winterthur beteiligt sich daran anteilsmässig. Die Unterführung der SBB erfährt keine Änderungen.
Die private Bauherrschaft rechnet mit Gesamtkosten von sechs Millionen Franken für den Ausbau der Anlagen. Für die im Richtplan eingetragenen Fuss- und Radwege sowie für die Umlegung und Anpassung der Rampe zur Bahnunterführung unterbreitet der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat einen Kreditantrag für einen Kostenbeitrag von gesamthaft 375 000 Franken. Da es sich teilweise um überkommunale Anlagen handelt, kann mit einem Beitrag aus dem Fonds für den Bau des überkommunalen Strassennetzes sowie aus dem Agglomerationsprogramm der 2. Generation in der Höhe von 230 000 Franken gerechnet werden, so dass voraussichtlich noch Nettokosten von rund 145 000 Franken zulasten der Stadt anfallen werden.