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Kosten für die Sanierung des Theaters Winterthur aktualisiert

25.09.2015
Das Gebäude des Theaters Winterthur und seine technischen Einrichtungen sind grundsätzlich in einem gut erhaltenen, betriebsfähigen Zustand. Nach 36 Betriebsjahren wird es aber nötig, einige technische Anlagen zu ersetzen, um den Sicherheitsansprüchen zu genügen und das Ausfallrisiko zu minimieren.

Das Gebäude des Theaters Winterthur und seine technischen Einrichtungen sind grundsätzlich in einem gut erhaltenen, betriebsfähigen Zustand. Nach 36 Betriebsjahren wird es aber nötig, einige technische Anlagen zu ersetzen, um den Sicherheitsansprüchen zu genügen und das Ausfallrisiko zu minimieren. Dabei muss in den nächsten 15 bis 20 Jahren von einem Bedarf von 12 bis 20 Millionen Franken ausgegangen werden, wovon 7 bis 11 Millionen in den nächsten zehn Jahren anfallen werden. Dies ist die Antwort des Stadtrates auf eine Interpellation betreffend Sanierung Theater Winterthur, nachdem der Investitionsbedarf im Hinblick auf unumgängliche, zwingende Massnahmen noch einmal überprüft wurde. Unabhängig davon werden auch andere Lösungen für die Zukunft des Theaters geprüft.

Nach einer umfassenden Gebäudeanalyse im Jahr 2011 – insbesondere im Hinblick auf ein mögliches Ausfallrisiko der Haustechnik sowie auf eine verbesserte Nutzerfreundlichkeit – wurde eine Kostenplausibilisierung inklusive diverser Planungs-, Vorbereitungs-, Umsetzungs- und Honorarkosten errechnet, die schliesslich zu einem geschätzten Kostenrahmen von 35 bis 43 Millionen Franken geführt hat. In der Zwischenzeit haben sich einige Rahmenbedingungen geändert; nicht alle aufgeführten Massnahmen sind gleichermassen zwingend oder dringlich.

Um das Gebäude des Theaters in den kommenden 15 bis 20 Jahren weiterhin in betriebsbereitem und sicherem Zustand zu erhalten, ist keine Gesamtsanierung notwendig, wie sie ursprünglich einmal vorgesehen wurde. Die damals vorgesehenen Massnahmen in den Bereichen Gebäude, Gebäudetechnik sowie Bühnentechnik wären zwar allesamt sinnvoll und wünschenswert, aber nicht alle sind unumgänglich. So können zum Beispiel wichtige gebäudetechnische Anlagen weiterhin repariert anstatt durch neue ersetzt werden. Damit kann zwar das entsprechende Ausfallrisiko nicht eliminiert, jedoch auf ein vertretbares Mass gesenkt werden. Eine Verbesserung der Behindertenzugänglichkeit im ganzen Gebäude wäre ebenfalls wünschenswert. Da die geltenden gesetzlichen Vorschriften mit dem aktuellen Ausbaustandard aber eingehalten werden, sind weitergehende bauliche Massnahmen nicht zwingend.

Wesentlich zur Kostenentlastung beigetragen hat in der Zwischenzeit auch ein Beitrag aus dem Lotteriefonds, der 2014 vom Kanton Zürich zugunsten des Theaters gesprochen wurde. Damit konnten fast alle dringlichen Massnahmen und wichtigen Anschaffungen im Bereich der Bühnentechnik realisiert werden. Dadurch und mit dem Verzicht auf nicht dringliche Massnahmen können allein in diesem Bereich die Gesamtkosten um gegen 13 bis14 Millionen Franken reduziert werden. Es verbleiben zwingende Unterhaltskosten für das Theater von schätzungsweise 7 bis 11 Millionen Franken für die nächsten 10 Jahre bzw. insgesamt 12 bis 20 Millionen Franken für die kommenden 15 bis 20 Jahre.

In den vergangenen Jahren wurden für den Unterhalt rund 0,5 bis 0,65 Millionen Franken pro Jahr investiert, was einen leichten Unterhaltsrückstau bewirkt hat. Um diesem zu begegnen, wäre in den kommenden fünf Jahren mit durchschnittlich rund 0,8 Millionen Franken pro Jahr zu rechnen und in den darauffolgenden fünf Jahren mit rund 1 Millionen pro Jahr. Danach dürfte der zwingende Investitionsbedarf wieder sinken. Damit lägen die Kosten im Verhältnis zur Grösse und zur Beanspruchung des Gebäudes noch immer in einem eher unterdurchschnittlichen Rahmen.

Zur Frage der Interpellantin nach den Kosten, die im Falle eines Abbruchs auf die Stadt zukämen, liegt eine Grobkostenschätzung von 3 Millionen Franken für den Abbruch des oberirdischen Gebäudes (ohne Zivilschutzanlage und Parkgarage) vor. Nicht berücksichtigt sind dabei allfällige zusätzliche Kosten für Baugrubensicherungen oder Kosten für die Aufbereitung des Erdreichs, sollte dieses über Erwarten mit Schadstoffen kontaminiert sein. Buchhalterisch zu berücksichtigen wäre ausserdem der noch nicht abgeschriebene Restwert des Gebäudes in der Höhe von 6,7 Millionen Franken.

Unabhängig davon wird unter dem Projekttitel «Theater plus» die Überführung des privaten Projektes «Kongresshaus» in ein städtisches Projekt geprüft.

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