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Korrektur zweier Abstimmungsergebnisse

11.02.2020
Bei der Ermittlung der kantonalen Abstimmungsergebnisse am vergangenen Sonntag ist es in zwei Winterthurer Stadtkreisen zu Rechnungsfehlern gekommen.

Bei der Ermittlung der kantonalen Abstimmungsergebnisse am vergangenen Sonntag ist es in zwei Winterthurer Stadtkreisen zu Rechnungsfehlern gekommen. Wülflingen hat das Gesetz über den Personentransport mit Taxis und Limousinen nicht abgelehnt, wie gemeldet, sondern mit 2172 Ja zu 1258 Nein angenommen. In Seen fiel bei den Steuerinitiativen die Stichfrage nicht zugunsten der Mittelstandsinitiative aus, sondern mit 2761 zu 1933 zugunsten der Entlastungsinitiative. Dies ergab eine Überprüfung der Unterlagen durch die Stadtkanzlei. Sie hat die korrigierten Kreisergebnisse dem kantonalen Wahlbüro zwecks Korrektur des vorläufigen Gesamtergebnisses gemeldet.

Auf der Website des Statistischen Amtes sind die Korrekturen nachgeführt.

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