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Korrektur der Wahlergebnisse des Grossen Gemeinderats

08.03.2018
Im Nachgang zu den Wahlen des Grossen Gemeinderats stellte die Stadtkanzlei bei den Ergebnissen einen Fehler fest. Dieser wurde korrigiert, und das neue Ergebnis wurde vom Zentralwahlbüro neu erwahrt. In der Folge gewinnt gegenüber der am Sonntag veröffentlichten Resultate die BDP einen Sitz, während die Grünen einen Sitz verlieren.

Im Nachgang zu den Wahlen des Grossen Gemeinderats stellte die Stadtkanzlei bei den Ergebnissen einen Fehler fest. Dieser wurde korrigiert, und das neue Ergebnis wurde vom Zentralwahlbüro neu erwahrt. In der Folge gewinnt gegenüber der am Sonntag veröffentlichten Resultate die BDP einen Sitz, während die Grünen einen Sitz verlieren.

Im Nachgang zu den Wahlen des Grossen Gemeinderats stellte die Stadtkanzlei fest, dass die unveränderten Listen im Wahlkreis Wülflingen nicht im System zur elektronischen Erfassung der Wahlen und Abstimmungen (Wabsti) erfasst waren. Die Anzahl der unveränderten Listen war im Rahmen der Hochrechnung bereits ermittelt worden, wurde aber nicht ins System übertragen.
Die Stadtkanzlei hat anhand des Stimmmaterials diese Zahlen nochmals überprüft und nachträglich erfasst. Die Berechnungen zur Eruierung der Proporzverteilung (nach Pukelsheim) wurden im System noch einmal aufbereitet. Das neue Ergebnis wurde durch das gestern Abend kurzfristig einberufene Zentralwahlbüro neu erwahrt und ist damit gültig.
Wesentliche Verschiebungen betreffen die Grünen und die Bürgerlich-Demokratische Partei BDP: Die Grünen verlieren gegenüber den am Sonntag veröffentlichten Resultaten einen ihrer Sitze, die BDP erhält einen Sitz und kann damit den bisherigen Sitz halten. Innerhalb der Listen gab es keine Veränderungen in der Reihenfolge der Kandidierenden, da nur unveränderte Listen und damit alle Personen auf der Liste gleich betroffen waren. Die vorkumulierten Personen erhielten zwar zusätzliche Stimmen, was auf das Endergebnis aber keinen Einfluss hatte.
Die Stadtkanzlei bedauert den Fehler und prüft derzeit geeignete Massnahmen, um die Qualitätskontrolle bei künftigen Urnengängen zu verbessern.

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