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Kommunale Volksinitiative «Geiselweid Traglufthalle im Winter»

01.12.2016
Der Stadtrat empfiehlt dem Grossen Gemeinderat, die kommunale Volksinitiative «Geiselweid Traglufthalle im Winter» abzulehnen. Insbesondere die Beheizung einer solchen Traglufthalle und die damit zusammenhängenden notwendigen Massnahmen erachtet der Stadtrat nicht nur aus finanziellen, sondern vor allem auch aus baurechtlichen, ökologischen und energiepolitischen Gründen als so problematisch, dass er sich nicht hinter die Initiative stellen kann.

Der Stadtrat empfiehlt dem Grossen Gemeinderat, die kommunale Volksinitiative «Geiselweid Traglufthalle im Winter» abzulehnen. Insbesondere die Beheizung einer solchen Traglufthalle und die damit zusammenhängenden notwendigen Massnahmen erachtet der Stadtrat nicht nur aus finanziellen, sondern vor allem auch aus baurechtlichen, ökologischen und energiepolitischen Gründen als so problematisch, dass er sich nicht hinter die Initiative stellen kann.

 Am 23. Juni 2016 wurde die Volksinitiative «Geiselweid Traglufthalle im Winter» mit 2205 abgegebenen und davon mindestens 1202 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie verlangt, das mittels KVA-Fernwärme geheizte Sportbecken im Freibad Geiselweid jeweils von Ende September bis Anfang Mai mit einer Traglufthalle zu überdecken, um das Manko an Wasserfläche während der kalten Jahreszeit zu beheben.
Der Stadtrat ist sich bewusst, dass in der Region Winterthur Hallenbadwasser fehlt. Deshalb wurde aufgrund der Initiative auch eine Machbarkeitsstudie für eine Traglufthalle in Auftrag gegeben. Die grob geschätzten Investitionskosten betragen darin zwischen 1,3 und 1,6 Millionen Franken (+/- 25 %), wenn der vorhandene Fernwärmeanschluss im Geiselweid für die Beheizung genutzt werden könnte. Vorabklärungen der Baupolizei haben aber ergeben, dass dies definitiv nicht möglich ist, da die Gesetzgebung im Kanton Zürich nur eine Beheizung mit einem erneuerbaren Energieträger oder nicht anders nutzbarer Abwärme zulässt. Die Fernwärme aus der Kehrichtverwertungsanlage wird auch zur Stromproduktion genutzt und ist demnach auch anders nutzbar.
Die Kosten für eine alternative Heizung können ohne vertiefte Planung nur ganz grob abgeschätzt werden, da für ein neues Heizsystem auf dem Gelände des Hallen- und Freibades Geiselweid auch ein neues Gebäude erstellt werden müsste. Die Kosten für ein solches Heizungsmodell würden voraussichtlich zwischen 0,5 und 1 Million Franken betragen. 

Ablehnung der Initiative durch den Stadtrat

Die Beheizung einer Traglufthalle bedingt immer einer Ausnahmebewilligung bezüglich Wärmedämmvorschriften. Die geltenden Anforderungen an die Wärmedämmung können um rund das fünf- bis sechsfache nicht eingehalten werden. Eine solche Anlage steht somit in deutlichem Widerspruch zu den vom Volk 2012 mit grossem Mehr beschlossenen Energiezielen 2050. Damit überhaupt eine Chance auf eine Baubewilligung bestünde, müsste zusätzlich in eine teure, neue Heizanlage investiert werden an einem Ort, wo Fernwärme aus der KVA bereits vorhanden ist. Das ist aus Sicht des Stadtrats sowohl ökologisch, wie auch ökonomisch widersinnig.
Eine rasche Lösung des Hallenbadwassermankos in der Region Winterthur wäre aus Sicht des Stadtrats einzig möglich, wenn sich eine oder mehrere der umliegenden Gemeinden gemeinsam zum Bau eines neuen Hallenbades entschliessen würden. Ansonsten bleibt ein zweites Hallenbad in Winterthur auf der langfristigen Wunschliste der Stadt sowie der Region.
Den vielen Nutzerinnen und Nutzern des Hallen- und Freibads Geiselweid kann zurzeit einzig die Weiterführung der Freibadsaisonverlängerung von Anfang Mai bis Ende September in Aussicht gestellt werden, indem das Olympiabecken im Freibad während der Sommerzeit weiterhin auf 24 Grad beheizt wird.
Lehnt der Grosse Gemeinderat die Initiative ebenfalls ab, kommt es zu einer Volksabstimmung. Nimmt der Grosse Gemeinderat die Initiative an, muss der Stadtrat bis am 23. Oktober 2017 ein Bauprojekt mit einem entsprechenden Kreditantrag vorlegen, was eine äusserst kurze Frist wäre.

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