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KESB-Zusammenarbeit: Neuer Vertrag der Gemeinden durch Regierungsrat genehmigt

14.11.2017
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat den neuen Anschlussvertrag betreffend die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) offiziell genehmigt. Dies war der letzte noch notwendige Schritt zur erneuerten Zusammenarbeit zwischen den 44 Gemeinden der KESB Winterthur-Andelfingen. Die neu geschaffene Paritätische Kommission der Trägerschaftsgemeinden hat ihre Tätigkeit bereits aufgenommen. Der neue Kostenschlüssel wird ab 2018 gelten.

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat den neuen Anschlussvertrag betreffend die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) offiziell genehmigt. Dies war der letzte noch notwendige Schritt zur erneuerten Zusammenarbeit zwischen den 44 Gemeinden der KESB Winterthur-Andelfingen. Die neu geschaffene Paritätische Kommission der Trägerschaftsgemeinden hat ihre Tätigkeit bereits aufgenommen. Der neue Kostenschlüssel wird ab 2018 gelten.  

Im Rahmen des Entlastungsprogramms «Balance» hatte der Stadtrat von Winterthur entschieden, den Kostenschlüssel für die Verteilung der Kosten der KESB Winterthur-Andelfingen neu zu verhandeln. Die KESB Winterthur-Andelfingen ist zuständig für die Sitzgemeinde Stadt Winterthur und alle Gemeinden der Bezirke Winterthur-Land und Andelfingen. Die Zusammenarbeit wird in einem Anschlussvertrag zwischen allen Gemeinden geregelt. Dieser Vertrag wurde von Delegationen der Gemeindepräsidentenverbände Winterthur und Andelfingen und des Winterthurer Stadtrats in konstruktiver Atmosphäre neu ausgehandelt. Nachdem alle Gemeinden dem neuen Vertrag zugestimmt hatten, musste noch die Genehmigung des Regierungsrates eingeholt werden. Diese Genehmigung liegt nun vor.  

Gemeinsame Kommission bereits gut etabliert

Zur Verbesserung des Informationsaustauschs und der Zusammenarbeit zwischen den Trägerschaftsgemeinden sieht der Vertrag die Schaffung einer Paritätischen Kommission vor. Diese Kommission mit je zwei Delegierten der Bezirke Andelfingen und Winterthur-Land sowie der Stadt Winterthur hat ihr Tätigkeit bereits aufgenommen. In den bisherigen drei Sitzungen waren die Hauptthemen neben der Konstituierung der Kommission die Finanzen und die Benchmarks. Nach jeder Sitzung erfolgt eine Information an alle Gemeinden. Die Kommission hat sich gut etabliert und leistet einen geschätzten Beitrag zur konstruktiven Zusammenarbeit zwischen KESB und Gemeinden.

Bildmaterial

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Typ Titel Bearbeitet
Bild KESB Paritätische Kommission 14.11.2017

Bildlegende, von links nach rechts: Martin Keller, Gemeindepräsident Volken; Nicolas Galladé, Stadtrat Winterthur; Barbara Nägeli, Gemeindepräsidentin Marthalen; Max Rütimann Gemeindepräsident Pfungen; Daniel Egli, Leiter Rechtsdienst Departement Soziales Winterthur

Nicht auf der Foto: Bea Pfeifer, Gemeindepräsidentin Rickenbach.

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