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KESB Winterthur-Andelfingen: So viele Verfahren wie noch nie

03.06.2025

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB musste 2024 so viele Verfahren wie nie zuvor eröffnen – auch die Anzahl abgeschlossener Verfahren erreichte ein Rekordniveau. Die Zahl der laufenden Verfahren stieg erneut an. Hauptgrund dafür ist eine Verordnungsrevision auf Bundesebene. Zudem war eine deutliche Zunahme bei den Meldungen über die Hilfsbedürftigkeit einer Person zu verzeichnen.

Die Kernaufgabe der KESB sind die Kindes- und Erwachsenenschutzverfahren. Im Jahr 2024 wurden 8022 Verfahren eröffnet (2023: 6361) und 7883 abgeschlossen (2023: 6271) – ein neuer Rekord. Auch die Anzahl laufender Verfahren (Stichtag Ende Jahr) erhöhte sich auf 2202 (Vorjahr 2063). Verfahren werden aufgrund einer gesetzlichen Zuständigkeit geführt. Es geht dabei beispielsweise um die Regelung der elterlichen Sorge, die fürsorgerische Unterbringungen von Volljährigen, die Prüfung der Rechnung, welche eine Beistandsperson führt, oder um zustimmungsbedürftige Geschäfte. Aufgrund der revidierten Verordnung zur Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft (VBVV), welche per 1. Januar 2024 in Kraft trat, musste in rund 900 Verfahren über das Verfügungsrecht der Beistandsperson entschieden werden.

Beistandschaften steigen bei Volljährigen

Die häufigsten behördlichen Massnahmen sind bei den Volljährigen die Beistandschaften, die durch berufliche oder private Beistandspersonen geführt werden. In den letzten Jahren stieg die Zahl der laufenden Beistandschaften bei erwachsenen Personen kontinuierlich an, im Jahr 2024 um 78 von 2169 auf 2247.
Bei den Minderjährigen ist die Zahl der Massnahmen nach einem Rückgang im Jahr 2023 von 981 auf 1024 leicht angestiegen – liegt jedoch weiterhin unter dem Niveau von 2022 (1039). Das Ziel der KESB bleibt es, Eltern und insbesondere Jugendliche frühzeitig mit geeigneten Angeboten im freiwilligen Rahmen zu vernetzen, um sie in ihrer Selbstwirksamkeit zu stärken. Gelingt dies nicht, sind zur Überbrückung einer schwierigen Zeit oder zum Anstoss eines nachhaltigen Veränderungsprozesses massgeschneiderte Beistandschaften eine sinnvolle Unterstützung.

Balanceakt zwischen Fürsorge und Zwang

Fachlich beschäftigt sich die KESB Winterthur-Andelfingen im Jahresbericht 2024 mit dem Thema «Fürsorge und Zwang». Dies vor dem Hintergrund eines nationalen Forschungsprogramms, dessen Ergebnisse 2024 veröffentlicht wurden. Der schmale Grat zwischen dem notwendigen Schutz der Betroffenen und unangemessenen staatlichen Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte beschäftigt die Mitarbeitenden im Kindes- und Erwachsenenschutz unablässig. Wie viel staatlicher Eingriff ist zum Schutz einer Person gerechtfertigt? Wie begegnet man dem Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung und dem Schutz vor Selbst- oder Fremdgefährdung? Diese Fragen müssen bei jeder Person immer wieder neu anhand der konkreten Situation beantwortet werden.

Aufgaben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Die KESB wird nur dann aktiv, wenn es einen gesetzlichen Auftrag für ihr Handeln gibt. Die Arbeit der KESB erfolgt im Rahmen eines Verfahrens, das durch einen Antrag, eine Meldung oder von Amtes wegen ausgelöst wird. Eine Kernaufgabe liegt darin, für den Schutz von Personen zu sorgen, wenn diese nicht selbstständig in der Lage sind, Unterstützung einzuholen. So beispielsweise, wenn sie noch minderjährig beziehungsweise geistig oder psychisch beeinträchtigt sind.

Beilagen

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Typ Titel
20250603 Jahresbericht 2024

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