Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

KESB-Jahresbericht: Gesetzliches Vertretungsrecht

28.06.2022
Der Jahresbericht 2021 der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Winterthur-Andelfingen widmet sich dem Thema des gesetzlichen Vertretungsrechts und erklärt wichtige Unterschiede zwischen dem medizinischen Vertretungsrecht und jenem für administrative und finanzielle Handlungen. Zudem bietet der Bericht Einblicke in die Arbeit der Behörde.

Der Jahresbericht 2021 der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Winterthur-Andelfingen widmet sich dem Thema des gesetzlichen Vertretungsrechts und erklärt wichtige Unterschiede zwischen dem medizinischen Vertretungsrecht und jenem für administrative und finanzielle Handlungen. Zudem bietet der Bericht Einblicke in die Arbeit der Behörde.

Darf der Ehemann einer dementen Frau entscheiden, dass diese homöopathisch behandelt wird, auch wenn bekannt ist, dass die Frau nichts davon hält? Darf der Partner eines urteilsunfähigen Mannes einen Vertrag mit der Spitex abschliessen und dafür Geld von dessen Konto abheben? Diese und viele weitere Fragen rund um das gesetzliche Vertretungsrecht beantwortet der Jahresbericht 2021 der KESB Winterthur-Andelfingen. Daneben gibt der Bericht aufschlussreiche Einblicke in die Arbeit von Behördenmitgliedern und Mitarbeitenden der Fachstelle Private Mandate der KESB.

Gesellschaftliche Konflikte zeigen sich im Arbeitsalltag

Auch das vergangene zweite Coronajahr war für die Mitarbeitenden der KESB nicht einfach. Konflikte in der Gesellschaft spiegelten sich oft im Arbeitsalltag der Behörde wider, zum Beispiel bei Streitigkeiten um die Coronaimpfung. Die KESB hat aber bewiesen, dass sie sich an neue, schwierige Rahmenbedingungen anpassen kann. Dies wird auch bei kommenden Herausforderungen wichtig sein – so zum Beispiel im Umgang mit den Menschen, darunter viele Kinder, die aus der Ukraine geflüchtet sind und Gewalt, Unsicherheit und Angst erlebt haben.

Verfahren und Massnahmen

Im Kindesschutz wurden im Laufe des letzten Jahres 2936 Verfahren neu eröffnet (Vorjahr: 2755), im Erwachsenenschutz 2978 (Vorjahr: 2970). 5820 Verfahren wurden abgeschlossen. Sowohl im Kinder- als auch im Erwachsenenschutz wurden 2021 mehr Massnahmen angeordnet als aufgehoben.

Die häufigsten behördlichen Massnahmen sind die Beistandschaften, die durch berufliche oder private Mandatspersonen geführt werden. Braucht es sie nicht mehr, hebt die KESB die Beistandschaften wieder auf. Bei den erwachsenen Personen stieg die Zahl der laufenden Beistandschaften auf 1972 (Vorjahr: 1947), bei den Minderjährigen auf 1031 (Vorjahr: 947).

2021 wurden auch deutlich mehr Minderjährige in einer Pflegefamilie oder einer Institution platziert, in insgesamt 50 Fällen (Vorjahr: 33). Der Grund dafür und ob es sich um ein schweizweites Phänomen handelt ist noch unklar. 

Aufgaben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Die KESB wird nur dann aktiv, wenn es einen gesetzlichen Auftrag für ihr Handeln gibt. Die Arbeit der KESB erfolgt im Rahmen eines Verfahrens, das durch einen Antrag, eine Meldung oder von Amtes wegen ausgelöst wird.

Eine Kernaufgabe liegt darin, für den Schutz von Personen zu sorgen, wenn diese nicht selbstständig in der Lage sind, Unterstützung einzuholen. So beispielsweise, wenn sie noch minderjährig, geistig behindert, psychisch beeinträchtigt oder schwer suchtkrank sind. Erfährt die KESB durch die betroffene Person selbst, durch Angehörige oder durch Fachpersonen von einer Gefährdungssituation, klärt sie ab, wie geholfen werden kann. Nötigenfalls setzt die KESB einen Beistand oder eine Beiständin ein.

Beilage

Beilage
Typ Titel
KESB-Jahresbericht 2021

Fusszeile