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KESB Jahresbericht 2016: Wann braucht es die KESB?

07.07.2017
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Winterthur-Andelfingen schloss im Jahr 2016 3076 Verfahren im Kindesschutz und 3047 Verfahren im Erwachsenenschutz ab. Die Nettokosten sind im Vergleich zum Vorjahr um 0.42 Millionen Franken gesunken und betrugen 2016 knapp 7.1 Millionen Franken. In ihrem diesjährigen Jahresbericht stellt die KESB Situationen ins Zentrum, in denen es sie braucht; zum Beispiel, wenn sich Eltern um ihre Kinder streiten.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Winterthur-Andelfingen schloss im Jahr 2016 3076 Verfahren im Kindesschutz und 3047 Verfahren im Erwachsenenschutz ab. Die Nettokosten sind im Vergleich zum Vorjahr um 0.42 Millionen Franken gesunken und betrugen 2016 knapp 7.1 Millionen Franken. In ihrem diesjährigen Jahresbericht stellt die KESB Situationen ins Zentrum, in denen es sie braucht; zum Beispiel, wenn sich Eltern um ihre Kinder streiten. 

Der aktuelle Jahresbericht ist ein Beitrag zur Diskussion, wann und weshalb es die KESB braucht. Tätig wird sie nur, wenn es für ihr Handeln eine gesetzliche Grundlage gibt. Längst nicht immer folgt auf eine Abklärung der KESB eine behördlich angeordnete Massnahme. Letztlich verfolgt die Arbeit der KESB ein Ziel: die Schwächsten der Gesellschaft zu schützen. Ein wenig bekannter Teil der Arbeit der KESB bildet die Vermittlung in streitigen Kinderbelangen. Wenn sich Eltern um die elterliche Sorge, die Obhut oder den persönlichen Kontakt mit dem Kind streiten und selber keine Lösung finden, muss die KESB entscheiden. Anhand von konkreten Beispielen wird aufgezeigt was passiert, wenn Kinder zwischen die Fronten geraten.

Starke Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte sind selten

Es kommt sehr selten zu den stärksten Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen: Dies sind die Anordnung einer fürsorgerischen Unterbringung bei Erwachsenen oder der Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts (früher Obhutsentzug) bei Eltern über ihr Kind, was mit einer Platzierung des Kindes in einer Pflegefamilie oder Institution einhergeht. 2016 entzog die KESB Winterthur-Andelfingen zwanzigmal das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern (2015: 38). In 27 Fällen konnte sie dieses Recht den Eltern wieder erteilen (2015: 41). Die angeordneten Massnahmen werden regelmässig überprüft und nur so lange wie nötig aufrechterhalten.

Organisation und Kosten

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Winterthur-Andelfingen ist zuständig für die Sitzgemeinde Stadt Winterthur und alle Gemeinden der Bezirke Winterthur und Andelfingen; insgesamt für rund 196 000 Personen. Sie verfügt über 43 Stelleneinheiten und schloss im Jahr 2016 insgesamt 6123 Verfahren mit einem Entscheid der Behörde ab (2015: 5752 abgeschlossene Verfahren). Die Nettokosten betrugen 2016 rund 7.1 Millionen Franken. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Kosten um 0.42 Millionen Franken gesunken.

Verfahren der KESB

Eine Gefährdungsmeldung bei der KESB löst ein Verfahren aus. In diesem Verfahren wird geklärt, ob die entsprechende Person schutzbedürftig ist. Im Kindesschutz wurden im Laufe von 2016 2946 Verfahren neu eröffnet (Vorjahr: 2750), im Erwachsenenschutz 2898 (Vorjahr: 2685). Während des Berichtsjahres wurden 6123 Verfahren abgeschlossen, so dass die Zahl der pendenten Verfahren per Ende Jahr kleiner war als zu Beginn des Jahres.

Massnahmen der KESB

Wenn das Abklärungsverfahren ergibt, dass ein Kind oder ein Erwachsener schutzbedürftig ist, ordnet die KESB eine Massnahme an. Massnahmen des Erwachsenenschutzes sind Beistandschaften und fürsorgerische Unterbringungen. Massnahmen des Kindesschutzes sind zum Beispiel Beistandschaften, Vormundschaften, ergänzende Hilfen zur Erziehung oder behördliche Unterbringungen. Per 31.12.2016 bestanden 1079 Massnahmen bei Kindern und 1818 Massnahmen bei Erwachsenen. Während die Zahl der Massnahmen im Kindesschutz im Vergleich zum Jahresbeginn sank, stieg sie im Erwachsenenschutz leicht an.

Wann es die KESB braucht – zwei Beispiele


MIT DEM SIEBENJÄHRIGEN INS AUSLAND ZIEHEN?

Unverheiratete Eltern leben getrennt, haben aber die gemeinsame elterliche Sorge. Der siebenjährige Sohn lebt bei der Mutter, der Vater betreut ihn jeweils am Mittwochnachmittag sowie jedes zweite Wochenende. Nun hat die Mutter wieder geheiratet. Weil ihr Mann eine neue Arbeitsstelle in Deutschland hat, will sie mit ihrem Sohn auch nach Deutschland ziehen. Der Vater ist damit nicht einverstanden.

FÜNFJÄHRIGE ALS SPRACHROHR MISSBRAUCHT

Die Mutter einer Fünfjährigen bittet um Unterstützung. Sie sei vom Vater ihrer gemeinsamen Tochter geschieden. Die Besuchskontakte zum Vater funktionierten grundsätzlich gut, jedoch würden sich die Übergaben sehr schwierig gestalten. Der Vater wolle keinen direkten Kontakt mit ihr und verweigere jede Form von Kommunikation. Für die Übermittlung von Nachrichten benutze er die Tochter. Dies bringe das Kind in einen starken Loyalitätskonflikt.

Aufgaben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Die KESB sorgt für den Schutz von Personen, die nicht selbständig in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung einzuholen. So beispielsweise wenn sie noch minderjährig, geistig behindert, psychisch beeinträchtigt oder schwer suchtkrank sind. Erfährt die KESB durch die betroffene Person selbst oder durch Angehörige, Nachbarn, Polizei oder von anderen Personen von einer Gefährdungssituation, klärt sie ab, wie geholfen werden kann. Nötigenfalls setzt die KESB einen Beistand oder eine Beiständin ein, beispielsweise wenn eine betagte Person mit ihren finanziellen Angelegenheiten überfordert ist oder Eltern nicht in der Lage sind, sich genügend um ihre Kinder zu sorgen. In besonderen Fällen kann die Behörde die Unterbringung einer Person in einer psychiatrischen Klinik oder in einem Heim anordnen.

Jahresbericht 2016 der KESB Winterthur-Andelfingen: https://kesb-wa.ch/kategorie/medien/

 

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