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Keine Stellenerhöhungen bei der Stadtpolizei

11.03.2016
Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat, denjenigen Artikel der Allgemeinen Polizeiverordnung aufzuheben, der eine Erhöhung des Korpsbestandes der Stadtpolizei auf 217 uniformierte Beamte per Ende 2016 vorschreibt.

Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat, denjenigen Artikel der Allgemeinen Polizeiverordnung aufzuheben, der eine Erhöhung des Korpsbestandes der Stadtpolizei auf 217 uniformierte Beamte per Ende 2016 vorschreibt. Mit diesem Verzicht soll die angekündigte «Balance»-Massnahme konsequent umgesetzt und der Finanzhaushalt nachhaltig entlastet werden. Stimmt der Grosse Gemeinderat dem Antrag des Stadtrats auf Aufhebung dieses Artikels zu, wird die Vorlage der Volksabstimmung unterbreitet.

Mit Beschluss des Grossen Gemeinderats vom 24. Februar 2014 wurde die Allgemeine Polizeiverordnung (APV) mit einem neuen Artikel 2bis ergänzt, wonach der Mindestbestand der vereidigten Polizistinnen und Polizisten bei der Stadtpolizei bis ins Jahr 2016 auf 217 Stellen (heute 206,5) erhöht werden soll. Die zusätzlichen Korpsangehörigen sollten zudem gestützt auf ein gesamtstädtisches Sicherheitskonzept eingesetzt werden, das auch die Aspekte der sozialen, planerischen und baulichen Sicherheit sowie die Tätigkeitsfelder Schule, Sozialarbeit, Stadt- und Quartierentwicklung umfasst. Mit dieser Gesetzesbestimmung wurde der Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Mehr Sicherheit für die Grossstadt Winterthur» umgesetzt, der in der Volksabstimmung vom 25. November 2012 angenommen worden war.

Verzicht im Einklang mit genereller Personalreduktion

Seither hat sich die finanzielle Situation der Stadt Winterthur massiv verschlechtert. Der Stadtrat sah sich mit dem Entlastungsprogramm «Balance» zu einschneidenden Sparmassnahmen veranlasst, mit denen eine jährliche Entlastung des Finanzhaushalts um rund 40 Millionen Franken erreicht werden soll. Eine solche finanzielle Entlastung ist nur mit erheblichen Einsparungen bei den Personalkosten möglich, weshalb der Stellenplan in der Stadtverwaltung um rund 110 Stellen reduziert werden muss (Abbau und Verzicht auf Aufstockung). Dazu zählt auch ein Verzicht auf die zusätzlichen Stellen bei der Stadtpolizei, der möglich ist, wenn die Stadt durch eine Aufhebung oder entsprechende Anpassung von Art. 2bis APV von der Pflicht zur Stellenerhöhung entbunden wird. Der Verzicht bedeutet eine Entlastung der Stadtrechnung um jährlich 1,325 Millionen Franken.

Wird Art. 2bis APV aufgehoben, entfällt auch der gesetzliche Auftrag zur Erarbeitung eines städtischen Sicherheitskonzepts. Es hat sich bei den bisherigen Arbeiten gezeigt, dass innerhalb der Verwaltung bereits zahlreiche Instrumente und Prozesse zur Steuerung der städtischen Sicherheitspolitik vorhanden und gut aufeinander abgestimmt sind. Der Stadtrat wird bei Bedarf zu gegebener Zeit über die Wiederaufnahme der Arbeiten am städtischen Sicherheitskonzept entscheiden.

Die Frontpräsenz stärken

Um dem Anliegen der Winterthurer Bevölkerung nach mehr sichtbarer Polizeipräsenz im öffentlichen Raum trotz Verzichts auf mehr Stellen Rechnung zu tragen, wird die Stadtpolizei ihre Strukturen und Prozesse in den folgenden Jahren im Rahmen einer Organisationsentwicklung so weit wie möglich noch stärker darauf ausrichten, ihre Präsenz an der Front auszubauen. Die Ergebnisse dieser Organisationsentwicklung können zudem als Grundlage für eine bedarfsgerechte Planung der künftigen Bestandesentwicklung des Polizeikorps dienen.

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