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Keine städtischen Abstimmungsvorlagen am 18. Mai 2025

31.01.2025

Der Stadtrat hat beschlossen, den Stimmberechtigten am 18. Mai 2025 keine kommunalen Abstimmungsvorlagen vorzulegen. Auch der Bundesrat hat entschieden, keine eidgenössische Abstimmung durchzuführen. Der Kanton wird von diesem Abstimmungstermin Gebrauch machen und den Stimmberechtigten eine kantonale Vorlage zur Abstimmung unterbreiten.

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