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Kein weiteres Parkhaus in Altstadtnähe

01.06.2021
Den kommunalen Richtplan mit einem Parkhaus mit 200 Plätzen hinter dem Stadthaus ergänzen – so lautete die Forderung der Einzelinitiative «Autos unter den Boden – ein Parkhaus hinter dem Stadthaus», die der Grosse Gemeinderat im November 2019 dem Winterthurer Stadtrat überwiesen hatte. Nun liegt dessen Antwort vor: Ein zusätzliches Parkhaus in Altstadtnähe lehnt der Stadtrat aus umweltpolitischen, verkehrsplanerischen und wirtschaftlichen Gründen ab.

Den kommunalen Richtplan mit einem Parkhaus mit 200 Plätzen hinter dem Stadthaus ergänzen – so lautete die Forderung der Einzelinitiative «Autos unter den Boden – ein Parkhaus hinter dem Stadthaus», die der Grosse Gemeinderat im November 2019 dem Winterthurer Stadtrat überwiesen hatte. Nun liegt dessen Antwort vor: Ein zusätzliches Parkhaus in Altstadtnähe lehnt der Stadtrat aus umweltpolitischen, verkehrsplanerischen und wirtschaftlichen Gründen ab.

Die Forderung der eingereichten Einzelinitiative nach einem zusätzlichen Parkhaus mit 200 Plätzen hinter dem Stadthaus ist nicht neu. Bereits 2011 beantragte der damalige Stadtrat dem Grossen Gemeinderat die sogenannte «Tandem-Lösung», zwei neue unterirdische Parkhäuser, wovon eines mit 400 Plätzen unter dem Sportplatz der Lind-Turnhalle vorgesehen war. Also just an dem Standort, für den nun die Einzelinitiative einen Richtplaneintrag für ein Parkhaus verlangt. Der Grosse Gemeinderat lehnte damals den Bau des Parkhauses Lind ab. Zu gross waren die Bedenken insbesondere wegen der Beeinträchtigung der Parkanlage mit dem alten Baumbestand, einer möglichen Gefährdung des Grundwassers, der schwierigen Verkehrsanbindung sowie der fraglichen Quartierverträglichkeit.

2014/15 erhob die Stadt das Parkplatzangebot und den Parkplatzbesetzungsgrad der gebührenpflichtigen, öffentlich zugänglichen Parkierungsmöglichkeiten im Stadtzentrum. Die Ergebnisse machten deutlich, dass ein Teil der Strassen- und Parkhausparkplätze permanent unbelegt waren und in der Innenstadt entsprechend kein Bedarf an weiteren Parkierungsangeboten besteht. Zwar liegen diese Erhebungen einige Jahre zurück, sie werden aber durch aktuelle Beobachtungen der Stadtpolizei bestätigt, wonach in der Innenstadt insgesamt kein Mangel an öffentlichen Parkierungsmöglichkeiten erkennbar ist.

Aber nicht nur der fehlende Bedarf und eine unvollständige Auslastung der bestehenden Parkierungsangebote führte zur Ablehnung der Initiative durch den Stadtrat. So widerspricht ein neues Parkhaus Lind auch grundsätzlich den städtischen Bemühungen, den motorisierten Individualverkehr in der Innenstadt zugunsten eines zukunftsfähigen Modalsplits (Anteil der einzelnen Verkehrsmittel an Wegen/Fahrten) tendenziell zu reduzieren. Ein in diesem Sinn nachhaltiger Modalsplit aber ist eine Voraussetzung, um in der Stadt Winterthur die angestrebte Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2050 auf Netto Null zu erreichen.

Neben umweltpolitischen und verkehrsplanerischen sind es auch finanzielle Gründe, die den Stadtrat bewogen haben, die Initiative dem Grossen Gemeinderat zur Ablehnung zu beantragen. So ist es unwahrscheinlich, dass der jährliche Parkgebührenausfall von mehreren hunderttausend Franken, der durch die Aufhebung der umliegenden oberirdischen Parkplätze, die in der Einzelinitiative explizit verlangt wird, und die geringere Auslastung der städtischen Parkhäuser entsteht, von einer privaten Parkhausbetreiberin nebst dem Baurechtszins zumindest zu einem Grossteil abgegolten werden könnte. Eine entsprechende finanzielle Kompensation dieser Ertragsausfälle zulasten der Stadtkasse aber müsste für die Realisierung eines solchen Vorhabens vorausgesetzt werden.

Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch

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