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Integrationsförderung: Leistungsvereinbarung mit dem Kanton verlängert

12.01.2022
Der Stadtrat hat für die Jahre 2022–2023 in der «Prioritätenordnung zum Leitbild Integrationspolitik» Schwerpunkte für die städtische Integrationspolitik benannt und die Massnahmen für die kommenden Jahre festgelegt. Daneben hat er den Rahmenvertrag und die Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Zürich genehmigt.

Der Stadtrat hat für die Jahre 2022–2023 in der «Prioritätenordnung zum Leitbild Integrationspolitik» Schwerpunkte für die städtische Integrationspolitik benannt und die Massnahmen für die kommenden Jahre festgelegt. Daneben hat er den Rahmenvertrag und die Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Zürich genehmigt.

Die Stadt Winterthur verfolgt mit ihrer Integrationspolitik das Ziel, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Menschen, die in Winterthur wohnen, sollen sich hier zuhause fühlen und sich aktiv am wirtschaftlichen und sozialen Leben beteiligen. 2012 hat die Stadt Winterthur ihr Integrationsleitbild und einen entsprechenden Massnahmenplan verabschiedet. Beides dient der Stadt als Wegweiser für eine aktive Integrationspolitik.

Kantonales Integrationsprogramm

Unterstützt wird die Stadt Winterthur in der Integrationsförderung von Bund und Kanton Zürich. Im Rahmen des Kantonalen Integrationsprogramms (KIP) gibt der Kanton Integrationsförder-mittel des Bundes an die Gemeinden weiter, welche selbst Leistungen zur Integrationsförde-rung von Ausländerinnen und Ausländern erbringen. Voraussetzung für den Erhalt der Fördermittel ist einerseits die Unterzeichnung eines Rahmenvertrags und einer Leistungsverein-barung mit dem Kanton Zürich sowie andererseits die Budgetgenehmigungen durch Bund, Kanton und Stadt. Ein KIP ist jeweils auf die Dauer von vier Jahren angelegt. Für die Jahre 2022 und 2023 wird eine zweijährige Zwischenphase eingelegt und ein verkürztes Kantonales Integrationsprogramm – das KIP 2bis – umgesetzt. Grund dafür ist die Integrationsagenda der Schweiz und zwei nationale Pilotprogramme für Geflüchtete, die noch bis Ende 2023 laufen.

Prioritätenordnung

Die Fachstelle Integrationsförderung der Stadt Winterthur führte 2017 eine umfassende Evaluation der im Integrationsleitbild formulierten Ziele, Massnahmen und Prioritäten durch. Entlang dieser Ergebnisse wurden Massnahmen und Prioritäten angepasst, weiterentwickelt und in der Prioritätenordnung 2018–2021 festgehalten. Der Stadtrat erachtet es als zielführend, diese Prioritätenordnung auch in der Zwischenphase des KIP 2bis weiterzuführen. Er hat die «Prioritätenordnung 2022–2023» darum zur Kenntnis genommen. Für das KIP 3 (2024–2027) ist eine vertiefte Überarbeitung aber geplant. Bis dahin wird auch die Reorganisation des Bereichs Stadtentwicklung in der Stadtverwaltung abgeschlossen sein, und die strukturellen Anpassungen fliessen in die Gestaltung und Umsetzung der neuen Prioritätenordnung ein.

Integrationsförderungsangebote

Die Stadt Winterthur erbringt vielfältige Integrationsleistungen. Dank des KIP-Beitrags können sie auch in den nächsten zwei Jahren umgesetzt werden. Integration ist eine Querschnittsaufgabe. Daher trägt die ganze Stadtverwaltung zur Umsetzung bei. Neben Massnahmen der Regelstruktur, welche die Integration von Zugewanderten fördern, bietet die Stadt Winterthur Migrantinnen und Migranten spezifische Integrationsangebote für eine gelingende Teilnahme an der Gesellschaft. Die Integrationsmassnahmen gliedern sich in die sieben Handlungsfelder Sprache, Bildung und Betreuung, Berufseinstieg und Erwerbsarbeit, Wohnen, Gesundheit, Freizeit, Sport und Kultur sowie Zusammenleben in Winterthur. Im Auftrag der städtischen Integrationskommission legt die Fachstelle Integrationsförderung jährlich einen umfassenden Monitoringbericht zur Umsetzung des Leitbildes vor.

Das Leitbild Integration, die Prioritätenordnung zum Leitbild Integrationspolitik sowie der Monitoringbericht finden sich unter stadt.winterthur.ch/integration.

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