Integrationseinsätze in öffentlichen Grünräumen
Die Stadt Winterthur verfügt über neunzig öffentliche Grünanlagen, ist Besitzerin von 1910 Hektaren Wald und dem frei zugänglichen Wildpark Bruderhaus auf dem Eschenberg. Seit neun Jahren sind Teilnehmende von Programmen der Arbeitsintegration Winterthur und HEKS-Visite in den Anlagen und im Wald für einfache Tätigkeiten im Einsatz. Seit kurzem engagiert sich auch die Zürcher Fachorganisation AOZ mit Asylsuchenden aus dem Bundesasylzentrum Embrach bei der Pflege der Grünräume.
Die Verantwortung für die öffentlichen Grünräume in Winterthur liegt bei Stadtgrün Winterthur. Rund hundert Mitarbeitende sind mit dem Unterhalt und der Pflege der neunzig Park- und Grünanlagen, im Stadtwald und dem städtischen Wildpark Bruderhaus beschäftigt. Für die Erledigung einfacher Arbeiten wie zum Beispiel dem Einsammeln von Litteringabfällen, der Reinigung des Parkmobiliars oder der Unkrautbeseitigung sind seit dem Jahr 2009 acht bis zehn Teilnehmende aus Programmen der Arbeitsintegration Winterthur (AIW) und von HEKS-Visite in den Anlagen und im Wald stundenweise im Einsatz. Seit Anfang dieses Jahres sind zwei weitere Gruppen zur Erledigung von Reinigungs-, Abfallentsorgungs- und leichten Unterhaltsarbeiten in den öffentlichen Grünräumen unterwegs. Bei den Teilnehmenden handelt es sich um Asylsuchende aus dem Bundesasylzentrum (BAZ) Embrach. Sie beteiligen sich an einem Beschäftigungsprogramm, das die Betreuungsorganisation AOZ durchführt.
Während Anleitung und Betreuung der Teilnehmenden aus dem Programm von AIW und dem Programm HEKS-Visite für Einzeleinsatzplätze durch speziell ausgebildete Mitarbeitende von Stadtgrün Winterthur erfolgt, werden die beiden neuen Gruppen von je einer Betreuungsperson der AOZ aus dem BAZ Embrach begleitet und angeleitet. In diesem Fall führt Stadtgrün die Betreuungspersonen ein, welche die zugeteilten Arbeiten mit den Asylsuchenden eigenständig erledigen.
Mit der zunehmenden Nutzung der öffentlichen Freiräume für Erholung, Sport und Freizeit, sowie mit neu hinzukommenden Grünräumen aufgrund des Wachstums der Stadt, wie zum Beispiel dem Eulachpark, steigt auch der Aufwand für die Pflege und den Unterhalt der städtischen Grünanlagen. Die Zusammenarbeit mit der Arbeitsintegration Winterthur, mit HEKS-Visite und der Fachorganisation AOZ trägt dazu bei, die Qualität und Attraktivität der öffentlichen Anlagen für die Winterthurer Bevölkerung zu erhalten, ohne die Stadtkasse zusätzlich zu belasten. Gleichzeitig können die beteiligten Organisationen die Teilnehmenden gemäss ihren eigenen Aufgabenstellungen beschäftigen und fördern.
Arbeitsintegration Winterthur (AIW)Die Arbeitsintegration Winterthur (AIW) ist eine Hauptabteilung im Departement Soziales der Stadt Winterthur. Sie unterstützt Jugendliche und Erwachsene in ihrer beruflichen und sozialen Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Ihre Dienstleistungen erbringt sie für die Sozialhilfe, für Sozialversicherungen (ALV, IV) und für die kantonale Fachstelle für Integrationsfragen in Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen und Non-Profit-Organisationen. Städtisch und regional breit vernetzt engagiert sie sich insbesondere für den Standort Winterthur.
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Programm HEKS-VisiteDas Programm HEKS-Visite vermittelt Langzeiterwerbslosen regelmässige Teilzeitarbeit im Rahmen der Sozialhilfe. Die Arbeitseinsätze erfolgen vorwiegend in Non-Profit-Organisationen im Kanton Zürich. Eine sinnvolle und regelmässige Arbeit gibt diesen Menschen wieder Halt und soziale Integration. Das gemeinnützige Engagement dieser Menschen wird nicht entlöhnt, sondern durch die Sozialhilfe mit einem kleinen finanziellen Anreiz unterstützt. |
AOZ Beschäftigungsprogramme im Bundesasylzentrum EmbrachDas Bundesasylzentrum (BAZ) Embrach wurde am 1. März 2017 eröffnet und bietet Platz für bis zu 120 Asylsuchende. Geführt wird es vom Staatssekretariat für Migration. Mit der Betreuung der Asylsuchenden wurde die Zürcher Fachorganisation AOZ beauftragt. Für Asylsuchende ist die Teilnahme an den Beschäftigungsprogrammen freiwillig. Für das Ausrichten einer geringen Entschädigung von maximal 30 Franken pro Tag stehen gemäss Asylgesetz Bundesgelder zur Verfügung. Grundsätze für Beschäftigungseinsätze sind unter anderem, dass sie einem allgemeinen lokalen oder regionalen Interesse am Standort entsprechen müssen und die Privatwirtschaft nicht konkurrenzieren dürfen.
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